Mittellosigkeit

Begonnen von Frau, 02. Januar 2026, 13:49:34

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Yasha

#15
Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 13:49:34habe aber gehört, dass es aber Ausnahmen gibt, wenn man seine Mittellosigkeit nachweist.

Dieser Nachweis muss die Unabweisbarkeit der Mittellossigkeit belegen, wie die Jobcenter das intern nennen.

Insofern haben meisten Jobcenter dazu Leitfaden und Weisungen. Ich empfehle Dir mal die Suche im Internet danach.

Und/ Oder Antrag auf vorzeitige Leistung Paragraph 42, Absatz 2 SGB Ii.

Mit dem Suchparameter:Verfahren bei Mittellosigkeit, Jobcenter xxxx/ Name bzw. Örtlichkeit des zuständigen Jobcenters.

Wenn Dein Sohn genau 6 Monate oder mehr gearbeitet hat, dann gilt er zudem als Neukunde. Und viele Jobcenter wollen jene gerne mal eben sofort-in eine Maßnahme für Neukunden zuweisen.

 
 

Sheherazade

Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 22:34:19Ich war nur ein bisschen ironisch.

Du solltest dir mal die Definition von Ironie zu Gemüte führen. Aber ich habe doch tatsächlich in der Zeit deiner Abwesenheit vergessen, dass du bei persönlichen Anliegen lieber um dich trittst als Fakten zu liefern, damit man dir richtig was raten kann. Nein, ich kenne deinen Sohn nicht, anderenfalls könnte ich mir die Fragen auch selbst beantworten oder von ihm beantworten lassen so wie du.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Frau

Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 15:21:55sie würden persönliche Vorsprache nur mit Termin gewähren.
Das kann bei einem SB "Abgabe Termin" passieren weil es ansonsten immer Publikumsverkehr haben wird.
An der Rezeption (oder Briefkasten *) müssen die einen Antrag aber schon annehmen.

Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 15:21:55ich weiß aber leider nicht mehr die entsprechenden §§. Wäre nett, wenn ich hierzu noch was erfahren würde. 
von
Zitat von: Yasha am 02. Januar 2026, 23:34:31Und/ Oder Antrag auf vorzeitige Leistung Paragraph 42, Absatz 2 SGB Ii.
oder in Ausführlich im Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers

*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Aus einem anderen Thema noch was zur Annahme von Ottokar!

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 02. Januar 2026, 19:57:08Durch diese bewusste Entscheidung ist er jetzt Mittellos geworden.

Wo hat @Frau das denn überhaupt geschrieben?
Selbst wenn es so sein sollte, kann es durchaus gute Gründe dafür geben.

Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 22:34:19Da er aber umgezogen ist

Gut, wenn neues JC, dann ohnehin Neuantrag.



Sensoriker

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2026, 17:32:30Wo hat @Frau das denn überhaupt geschrieben?
Manchmal hilft es wenn man auch alles liest.
Zitat von: Frau am 02. Januar 2026, 13:49:34Er ist Ende November/Anfang Dezember arbeitslos geworden, wollte nicht auf die Hilfe vom Jobcenter angewiesen sein, hat es aber nicht geschafft, gleich wieder einen Job zu finden. Jetzt muss er wegen Mittellosigkeit am Montag hin.

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2026, 17:32:30Selbst wenn es so sein sollte, kann es durchaus gute Gründe dafür geben.
Hat auch keiner das Gegenteil behauptet.
Nur wenn man freiwillig darauf verzichtet Leistungen zu beantragen hat man die Mittellosigkeit eben bewusst selber herbeigeführt.
Das hat Sheherazade angesprochen und wurde dafür vom TE angepampt. Eh sorry "ironisch geantwortet"
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 03. Januar 2026, 19:31:15Manchmal hilft es wenn man auch alles liest.
Ja, und? Das bedeutet noch lange nicht, dass es "bösartig" gewesen ist.
Habe das durchaus gelesen, nur anders interpretiert.

Im Gegenteil, er hat offenbar versucht, schnell einen Job zu finden.

Hat eben nicht geklappt, somit muss er nun doch zum JC.
Was er womöglich verhindern wollte.

Mittellosigkeit bewusst selbst herbeigeführt, was ist daran so schlimm?
Keiner wird dazu gezwungen, zum JC zu gehen, oder eben erst dann, wenn es nicht mehr anders geht.