Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf

Begonnen von Ganesha, 26. Januar 2026, 14:53:41

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Yasha

#45
Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Je nachdem. wie sich die SB nun verhält, werde ich u.U. auf einen neuen SB drängen. Begründungen habe ich ja genügend.


Info:

https://anwey.de/kein-anspruch-auf-wechsel-des-sachbearbeiters-beim-jobcenter/

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001358450

@Ottokar. Ich wurde jetzt das dritte Mal gewählt- bis 2028. Bin im Amt seit 20214. Das ist nicht unwahrscheinlich . Das ist Fakt. Und in Berlin auch nicht ungewöhnlich.

Ganesha

Hallo Ottokar  :flag:

Danke für deine genauen Ausführungen.  :mail:

Ok, alles klar, dann ist die Forderung nach mehr als einem normalen Attest bei der ersten Einladung also rechtens.
Ich hatte mir nur eingebildet, mal gelesen zu haben, dass das schrittweise erfolgen muss. Lag ich wohl falsch.

Ich danke dir und allen für die Ausführungen zum "KOOP". Mein etwas eingerosteter Wissensstand kennt sich nur mit der ehemaligen "EGV" halbwegs aus.
Auch damals galt ja schon:  ohne EGV keine Vorlage vergangener Bewerbungsbemühungen, es hat sich also primär nichts geändert.
Und beim Lebenslauf wohl ebenso.

@Yasha

"Info:

https://anwey.de/kein-anspruch-auf-wechsel-des-sachbearbeiters-beim-jobcenter/
"

Und? Weiter?
Dass kein rechtlicher Anspruch darauf besteht, heißt ja nicht, dass es nicht trotzdem stattfinden könnte, oder?

Und nettes neues Profilbild, yasha. Gefällt mir.    :grins:


@Ottokar Danke und LG  :flag:



Yasha

#47
Weiter? Bitteschön:
https://www.buergergeld.org/news/jobcenter-befangen-schadenersatz-wechsel/

Die Hoffnung stirbt zuletzt..🤨.

Ganesha

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 12:43:49Weiter? Bitteschön:
https://www.buergergeld.org/news/jobcenter-befangen-schadenersatz-wechsel/


"Befangenheitsverdacht muss daher zuerst nach einer Anzeige bei der Jobcenter Leitung intern geprüft werden – führt die Prüfung zu Zweifeln, kann der Mitarbeiter vom konkreten Fall abgezogen werden."

wer lesen kann, ist klar im Vorteil, yasher.    :bye:

"Die Hoffnung stirbt zuletzt.."

Du hast doch nicht ansatzweise Ahnung von was du hier schreibst.


Fettnäpfchen

Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 17:44:36Das Urteil ist 20 Jahre alt!!
und immer noch gültig, oder hast du ein aktuelleres BSG Urteil dass das aufhebt. Da lasse ich mich gerne überzeugen will ich doch nicht falsche Tips abgeben.

Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 17:52:30Gibt es hier einen speziellen Thread/Sammelthread, der sich mit dem KOOP beschäftigt?
Die Suche "KOOP"/"Kooperationsplan" ergibt irgendwie kaum Treffer...  ://
nicht speziell wie du es meinst.
Ich kann dir das von der AfA und noch etwas von Ottokar verlinken und
falls es dich interessiert was und wie genau eine Potentialanalyse gemacht werden sollte.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

@Fettnäppchen.Die Rechtsgrundlagen haben sich in 20 Jahren geändert. Und aktuell gibt es kein BSG Urteil,was das berücksichtigt.Zumal die Inhalte des Kooperationsplans kein Recht oder Anspruch für den Kunden begründen. Anders als in der EGV.

Es gibt zudem heute seit ca. 2019 die Möglichkeit einer erweiterten Potentialanalyse,auch Tiefenprofiling genannt,über einen Träger. Solch eine Maßnahme kann 2 Tage bis zu 2 Wochen dauern. Da gibt es unterschiedliche Konzepte.

Ob die alternativ eine SB nutzt-'das entscheidet jede selbst.

Fettnäpfchen

Yasha

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 13:23:57@Fettnäppchen.Die Rechtsgrundlagen haben sich in 20 Jahren geändert. Und aktuell gibt es kein BSG Urteil , was das berücksichtigt.Zumal die Inhalte des Kooperationsplans kein Recht oder Anspruch für den Kunden begründen. Anders als in der EGV.
Also kein Urteil das meine Ansage widerlegt
und zu dem fett markierten zitiere ich der Einfachheit halber
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2026, 10:45:35Wie Bewerbungen nachzuweisen sind, durch Kopien der Bewerbungsschreiben oder eine Liste, muss zwingend in einem KooP festgelegt werden, ebenso deren Mindestanzahl.
Bei Verstößen gegen den KooP müssen zunächst die dort geregelten Mitwirkungspflichten per Verwaltungsakt eingefordert werden. Erst wenn danach Verstöße gg die mit VA geforderten Mitwirkungspflichten erfolgen, kann sanktioniert werden.
Was Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen betrifft, muss zumindest die Möglichkeit der Kostenerstattung im KooP vereinbart bzw. im VA zugesichert worden sein.

Zitat von: Yasha
 - Heute um 13:23:57
Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

malsumis

Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.
Willst du etwa jeden Monat oder jede Woche vorgeladen werden? Kein Problem, sag ihnen einfach Bescheid, die werden das bestimmt organisieren können. Natürlich mit RFB, sämtlichen Rechtsgrundlagen und der obligatorischen Drohung mit Leistungsminderung, so wie du es gerne hättest.

Ganesha

Zitat von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:01:50
Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.
Willst du etwa jeden Monat oder jede Woche vorgeladen werden? Kein Problem, sag ihnen einfach Bescheid, die werden das bestimmt organisieren können. Natürlich mit RFB, sämtlichen Rechtsgrundlagen und der obligatorischen Drohung mit Leistungsminderung, so wie du es gerne hättest.

Was sollen diese Unterstellungen, malsumis?
Du hast offenbar nicht verstanden, was ich da geschrieben habe.

Und nachdem ich jetzt über ein Jahr lang nicht eingeladen wurde, und davor wiederum über ein Jahr nicht, denke ich kaum, dass das jetzt auf einmal viel häufiger stattfnden sollte. Wie kommst du auf sowas?

Was "hätte" ich gerne? "Leistungsminderung"? lol, geht´s noch?
Auch an dich die Bitte, meinen Thread nicht mit diesem Einschüchterungsmist vollzuspammen. Danke.

LG

malsumis

Die Einschüchterung erledigt das JC selbst, bewaffnet mit §§ 15 Abs. 5 und 6 sowie §§ 31 ff. SGB II. Schön mit Rechtsgrundlagen, ganz nach deinem Geschmack.
Darfst dann gern wieder zum SG sprinten, aber deine bisher so stolze Siegesserie dürfte dort ein paar deutliche Kratzer abbekommen.

Ganesha

Zitat von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:27:50Die Einschüchterung erledigt das JC selbst, bewaffnet mit §§ 15 Abs. 5 und 6 sowie §§ 31 ff. SGB II. Schön mit Rechtsgrundlagen, ganz nach deinem Geschmack.
Darfst dann gern wieder zum SG sprinten, aber deine bisher so stolze Siegesserie dürfte dort ein paar deutliche Kratzer abbekommen.

:grins:  :grins:  :grins:

Kannst du mir sagen, wo man diese Glaskugeln kaufen kann, die du da benutzt?

ReGa741

Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2026, 10:45:35Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

Wenn man mit dem SB diese Dinge bespricht (Bewerbungskosten, Vorstellungsgesprächskosten, Umzugskosten), etc. sollte man dann darauf bestehen, dass diese Dinge und mündlichen Zusagen im KOOP festgehalten werden? Wenn mir der SB sagt, dass das alles übernommen wird, wie kann ich ihn bzw. seine Aussage dann festnageln? Mit einer schriftlichen Anfrage über das gleiche oder eben mit der Bitte, genau das alles in den KOOP zu schreiben?

Yasha

Probe auf Exempel machen. Jede Bewerbung einzeln zur Erstattung einreichen. Und dazu auf rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.erst damit kannst Du jenen (theoretisch) festnageln.

Vollloser

@malsumis, Yasha, Ganesha


Das finde ich aber sehr interessant, dass Jobcenter-Fachkräfte sogar ihre freie Rest-Lebenszeit auch noch als Richter am Sozialgericht gestalten !!
Die spielen sich tatsächlich armen bedürftigen Menschen gegenüber als Richter auf !?  :schock:
Wer hätte DAS gedacht ?
Das sieht ja schon richtich nach "Beruf aus Leidenschaft" aus - in gewisser weise (mal "was mit Menschen machen", und so) !
Und als selbst bedürftige Person Richter spielen, ist ja schon Stockholmsyndrom XL !  :mocking:  :sad:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Yasha

#59
@Volloser. Nix mit spielen. Jene sind Richter/ Schöffen gemäß Vereidigung. Jedes Jahr neu. und jene sind nur Spruchkörper. Entscheiden mit Stimmenanteil.

Also -lieber mal vorab informieren, anstatt unsachlichen Schwachsinn zu posten.
https://ra-kohn.de/das-schoeffenamt/

Falls es Dir zudem noch nicht aufgefallen sein sollte. Das Thema hier ist ein anderes.  Das angefügte englische Musikvideo von 1987 macht da  mithin welchen Sinn?