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Hinweise zum Verteilen von Flyern - Wichtig! Bitte unbedingt lesen!

Begonnen von Ottokar, 10. April 2010, 11:12:14

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Ottokar

Das Verändern von Flyern ist verboten.

Flyer (Werbemittel) können unverändert überall dort, wo dies zulässig ist, verteilt werden.

Ob und wo dies zulässig ist, können wir vorab nicht wissen, denn dies richtet sich danach, ob dort, wo man die Flyer verteilen will, jemand sein Hausrecht geltend machen und die Verteilung verbieten kann, bzw. sein Hausrecht geltend macht. In diesem Fall muss man denjenigen, der das Hausrecht inne hat, vorher um Erlaubnis bitten, dort Flyer verteilen zu dürfen.

Das Verteilen von Flyern kann auch in der Öffentlichkeit verboten sein und die vorherige Einholung einer Genehmigung dafür beim örtlichen Ordnungsamt erfordern. Das kann jede Kommune selbst festlegen. Hier sollte man also vorher beim örtlichen Ordnungsamt anfragen, ob das Verteilen von Werbemitteln (denn dabei handelt es sich ja) in der Öffentlichkeit gestattet ist, oder ob dazu eine Genehmigung erforderlich ist und sich diese dann besorgen.

Wer Flyer unter Missachtung erforderlicher Genehmigungen verteilt, tut dies auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.