Diese Frage betrifft leider nicht nur Dienstleister. Geiz ist geil und leider wird dieser Slogan von Kunden und Auftraggebern viel zu häufig missverstanden. Ich will mich aber hier auf Dienstleistungen beschränken, die ausschließlich der Kunde oder Auftraggeber dem Dienstleister zu honorieren hat:
1. Keine Dienstleistung ohne einen schriftlichen Vertrag.
2. Vorkasse vereinbaren und erst tätig werden, wenn die Rechnung beglichen ist.
zu 1.
Der Vertrag sollte den Auftrag konkret beschreiben und eingrenzen, damit der Auftraggeber nicht weitere Leistungen fordern kann, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen und als "kostenlose Zugabe" geleistet werden sollen. Der Vertrag sollte die Pflicht für den Auftraggeber enthalten, die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, und das Recht des Dienstleisters, den Vertrag zu kündigen, wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird sowie seinen Honoraranspruch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages regeln. Vorkasse vereinbaren, die bei Vertragsunterzeichnung fällig ist (mindestens 30%). Auf andere Vertragsinhalte gehe ich hier nicht ein (Haftungsfragen, Wettbewerbsklausel, Verschwiegenheitspflicht u.a.)
zu 2.
Vorkasse wird sowohl von Auftraggebern, als auch Dienstleistern immer noch als "unseriös" betrachtet. Dem ist jedoch nicht so. Vorkasse ist auch ein Ausdruck des gegenseitigen Vertrauens. Der Auftraggeber hat sich für einen bestimmten Dienstleister entschieden, weil er von der Qualität der Dienstleisung überzeugt ist. Wenn er den Auftrag erteilt, muss er davon ausgehen, dass er diese Dienstleistung (selbst im Falle einer Schlechtleistung) honorieren muss. Einem seriösen Auftraggeber sollte auch bewußt sein, dass dem Dienstleister Kosten entstehen, die durch den ausgelösten Auftrag dem Auftraggeber entstehen, sobald der Dienstleister mit der Ausführung des Auftrages beginnt.
Im Einzelfall wird es natürlich auf die Art der Dienstleistung ankommen, den Umfang des Auftrages ... Aus meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung als Freiberufler in einem Dienstlestungsbereich kann ich feststellen, dass Auftraggeber, die nicht bereit sind eine Anzahlung zu leisten, in der Regel auch die Schlussrechnung nicht bezahlen.