Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Weihnachtszeit.

Hauptmenü

Einkommensanrechnung beim Kindergeld

Begonnen von Ottokar, 19. Mai 2009, 13:02:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Ottokar

- Beschluss vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02:
zur Berechnung der Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch ist das Nettoeinkommen der für den Lebensunterhalt verfügbaren Mittel anzusetzen, zweckbestimmte Leistungen (z.B. Leistungen für Arbeitsmittel und Fahrkosten) für die Ausbildung dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.