Hallo,
ich weiß ja dass ich nicht die/der einzige Hilfesuchende hier bin, die Profis hier auch noch ein Privatleben besitzen und für uns alle ihre kostbare knappe Zeit opfern um uns mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, nur leider drängt die Zeit für mein Anliegen da schon Morgen um 9 Uhr der Termin beim Jobcenter angesetzt ist, vielleicht kann bitte einer der Profis hierzu ein Statement abgeben bzgl. der von Ottokar angesprochenen vermutlichen Möglichkeit der Verjährungsfrist, bzgl. des Abtretungsvertrages etc.!?
Ich fasse die Infos noch mal zusammen:
- am 26.05.2006 Bewilligung Darlehensvertrag über Mietkaution mit Abtretungserklärung (kam deswegen zustande weil Aufforderung zur Senkung der Kdu zu Umzug gezwungen wurde).
- am 01.08.2006 Erste Rückzahlungsaufforderung des Darlehens, Erfolgreicher Widerspruch (Tilgung des Darlehens kommt erst bei Ablösung der Wohnung in Betracht).
- am 05.06.2007 Zweite Rückzahlungsaufforderung des Darlehens, Erfolgreicher Widerspruch (Konto ruhend gestellt bzw. befristet Niedergeschlagen bis sich Vermögens- verhältnisse geändert haben).
- am 12.08.2009 Dritte Rückzahlungsaufforderung des Darlehens, Erfolgreicher Widerspruch (Rückzahlung weiterhin zurückgestellt, fälligkeit erst bei Leistungsbezug ausscheiden oder bei Auszug aus Wohnung).
- am 19.05.2014 Nach 5 Jahren die Vierte Rückzahlungsaufforderung des Darlehens, nach §42a Abs. 4 Satz 2 SGB II will man eine Rückzahlungsvereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen treffen, da Person mit 65. durch Jobcenter aufgefordert wurde Rente zu beantragen und nun zusätzlich durch SGB XII aufstocken muss.
LG
HHanni