LSG Bayern: Urteil zur Rückzahlung von irrtümlich gezahlten Lehrgangskosten

Begonnen von Meck, 24. Mai 2015, 18:15:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung nach § 44 SGB X eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Erstattungsbescheides, der versehentlich an die Hilfeempfängerin ausgezahlte Lehrgangskosten von dieser zurückfordert.2. Auf eine fehlende Anhörung kann die Aufhebungsentscheidung nach § 44 SGB X nicht gestützt werden, wenn die Anhörung nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X entbehrlich war. 3. Selbst dann, wenn eine Anhörung nach § 24 SGB X erforderlich gewesen wäre, bestünde kein Anspruch auf Aufhebung des dann formell rechtswidrigen Erstattungsbescheides nach § 44 SGB X, weil der Betroffene durch die Rücknahme nicht eine Rechtsposition erlangen darf, die nach materiellem Recht ausgeschlossen ist.

Bayerisches LSG · Urteil vom 22. April 2015 · Az. L 8 AS 764/13


-->> https://openjur.de/u/768978.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye: