BSG: Ausbildungsgeld ist anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV...

Begonnen von Meck, 24. Juni 2015, 15:37:17

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Meck

BSG : Ausbildungsgeld ist anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV - keine Bereinigung durch Erwerbstätigenpauschale oder Erwerbsfreibetrag um eine Erwerbstätigenpauschale oder den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigt zu werden.

Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger begehrt für Zeiten seiner Ausbildung einen Zuschuss zu Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. Er absolvierte von 2009 bis 2012 eine berufliche Ausbildung zum Malerfachwerker in einem Berufsbildungswerk und bezog als Leistungen zur Teilhabe u.a. Ausbildungsgeld i.H.v. 572 Euro sowie darüber hinaus Kindergeld. (AZ: B 4 AS 37/14 R)


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LG Meck :bye: