@MagnaCharta
Das bedeutet so weit wie ich dich verstanden haben das diese Art von EGV nicht unterschrieben werden muss richtig?
Was mir auffällt sind folgende Punkte in der EGV:
1.Umgang mit der Jobbörse und nutze sie auch oft. ( Ich habe mehr als 15 Jahren Richtig gute PC Erfahrung kenne mich Top damit aus! schon First Level Support Erfahrung das heißt Datensicherung ,Virenbekämpfung,Internetsicherheit,internetinstall) Bin dazu Ausgebildeter Kaufmann im Einzelhandel+Wachmann mit Sachkundeprüfung bei der IHK!
2.Bewerbungstraining! Man wieviele ich schon hatte die Bringen nichts! Es liegt nicht daran sagten mir schon mehre Arbeitgeger.
3.Gesundheitsorientierung! ich bin Kerngesund und auch fit auch im Kopf
4.Sozialpädagogische Unterstützung ( bestimmt so was das man unfähig ist alleine einen Job zu finden)
Das Einzige Problem ist halt das ich angeblich nicht die Nötige Berufserfahrung habe! obwohl ich Jahre einen eigenen Internetladen auf Ebay geführt hatte.Fachkenntnisse sind Top sagen alle Arbeitgeber. Dabei komme ich den Arbeitgebern mit Probearbeit und nicht zu hohen Gehaltsforderung entgegen.
Es liegt einzig daran das ich mich nicht Seiten der Arbeitgeber abzocken lasse und meine Rechte kenne. viele Arbeitgeber locken mit Falschen Infos zum Gespräch.
Letztes Jobgespräch wurde ich abgelehnt wegen zu vielen Fragen stellen und der Anzug wäre etwas zu Groß^^
Die Sachbearbeiterin hatte mir gestern auch gesagt sie müsse ja die egv machen"Sie verschiebt den beginn dieser Maßnahme bis zum 23.11.15! (
Sonst hätte ich schon diese Woche beginnen sollen.)
Damit ich so also= (Zeit Habe) mir diese Bescheinigung vom Hausarzt besorgen kann,das ich so die Maßnahme nicht machen muss .und sie+ich auf der sicheren Seite bin“damit ich keine Sanktion bekomme. Da ich aber im Vorfeld nicht weiß welche Art vom Schreiben mir der Hausarzt am
(Montag)erstellen kann, und ob das dann auch für die ARGE reicht.

Zitat von MagnaCharta
Der stärkste Hebel das zu kippen ist hier in deinem Fall in der Tat die Pflege. Die Frage ist nur, was dein Sachbearbeiter akzeptiert.
Also sie sagte mir sie kann das verstehen und wenn es nach ihr ging"würde sie mich gar nicht eine EGV geben!sie muss es halt,damit sie nicht von Oben Ärger bekommt oder ich eine Sanktion.
Zitat von MagnaCharta
Zusätzlich zu den Inhalten verweise ich noch auf §10 Abs. 4 SGB II, denn darin heißt es zur Zumutbarkeit von Arbeit (und damit auch Maßnahmen) im Falle der Pflege eines Angehörigen wie folgt:
"Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass, [...]
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,"
Den Nachweis aber musst du dann natürlich führen können, dass die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Bei gerade Mal 3,15 Stunden Maßnahme täglich dürfte das nicht ganz so einfach sein, da lässt sich schon eher mit der Uhrzeit argumentieren, vielleicht.
In den fachlichen Hinweisen der BA heißt es, dass bei Pflegestufe I, also "erheblich pflegebedürftig", von einem Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglicher Pflege auszugehen ist, davon für die Grundpflege 45 Minuten. Die zumutbare Arbeitszeit in deinem Fall ist nach Ansicht der BA "in der Regel Vollzeit", wobei dies nach den FH mit dem Betroffenen einzelfallbezogen zu besprechen ist.
1.Ich habe keinen der sich um meinen Vater Kümmert!(beide Brüder kann ich knicken alles Idioten)und Egoschweine!!!
2.Ich kümmere mich mehr las diese 90min am Tag erledige alles was anfällt und wenn er raus gehen will komme ich mit (Wegen Schwindelgefahr die ab und zu hat).
3.Siehe das mit den Regel mäßigen Arzt besuchen.
4.der Pflegedienst würde sich nicht so viel (Richtig,Genau) wie ich um meinen Vater kümmern.
5.Mein Vater+ich wollen auch nicht jeden fremden im Haus haben.man hört genug schlimme sachen die Pflegekräfte mit einen machen!
(Aber nicht Falsch verstehen!!!! es gibt auch gute in der Branche nur halt auch schwarze Schaffe.) Es gibt viele leisten tolle Arbeit^^
6.Meine Mutter
( hat auch 50% behinderung) ist auch nicht ganz ok“sie ist seit einen Psychischen Anfall ende.12/2013 jetzt wie ein kleines Kind kann fast nix selber und liegt fast die ganze zeit im Bett und steht nur zum essen und auf Toilette auf. sie könnte sich nicht um ihren Mann kümmern.
Der MDK hat meinen Vater mit um die 70 oder 80 min Pflegezeit eingestuft obwohl das zu wenig ist. Er müsste ja Normal mehr als diese Pflegestufe.1 bekommen leider ist das hier wie so oft nur per Gericht zu Regeln damit die Krankenversicherung auf stufen.
Das Problem ist halt das mein Vater ja nicht immer durch schläft und auch öfters Früh aufsteht" das heißt auch schon mal um 03.00 wenn er nicht schlafen kann wegen den schmerzen in den beinen.im ist auch oft schwindlig er läuft dann in der Küche herum wo ich dann bei im bin das er nicht fällt da er kaum mit beinen gehen kann.
Dazu gehen wir Regelmäßig zum Arzt durch eine Gehbehinderung dauert jeder 10min weg bei im locker 15-20 min da er alle paar hundert Meter stehen bleiben muss!die Wartezeit dauert oft mehre stunden unter 3 +4 Stunden nicht,da er ein Guter Hausarzt ist der sich um für jeden Patienten zeit nimmt.
Puhh das war ein Langer Text

@@MagnaCharta
Welche Schritte soll ich jetzt machen?Muss ja Morgen der Bescheit geben!!!!
Also EGV nicht unterschreiben! und auf Verwaltungsakt warten und dann sofort Wiederspruch einlegen.
Das mit den Artz besorge ich noch wie ich schon imtext hier sagte ab Montag!!!
PS: Brauche eine antwort wenn es geht??? bis heute ca.22:00 Uhr damit weiß ob ich zu arge gehe oder nicht.