BSG: Kinder getrennt lebender Eltern - Kein eigener Anspruch auf KdU-Leistungen

Begonnen von Meck, 11. April 2016, 18:18:36

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Meck

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 17.Februar 2016 (Az.: B 4 AS 2/15 R) höchstrichterlich die Frage geklärt, ob Kinder getrennt lebender Eltern neben Ansprüchen auf Regelleistung und ggf. Mehrbedarf auch eigene Ansprüche auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Wohnung des nur umgangsberechtigten Elternteils haben.

In dem zur Entscheidung stehenden Fall begehrte ein minderjähriger Sohn getrennt lebender Eltern Kosten der Unterkunft. Er hielt sich überwiegend bei seiner Mutter auf. Sie erhielten beide Hartz IV Leistungen, vom Jobcenter wurden Kosten der Unterkunft für einen 2-Personenhaushalt bewilligt.


-->> http://www.rechtsanwaeltin-wuerfel.de/artikel/bsg-stellt-klar-kinder-getrennt-lebender-eltern-haben-keinen-eigenen-anspruch-auf-leistungen

-->> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14213
LG Meck :bye: