SG Karlsruhe: Private Krankenversicherung - JC übernimmt keinen Selbstbehalt

Begonnen von Meck, 12. April 2016, 22:17:13

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Meck

Um ihre Beiträge zu senken, können Privatversicherte eine höhere Selbstbeteiligung wählen. Werden sie dann jedoch arbeitslos und beziehen Hartz 4, muss der Selbstbehalt weiter aus eigener Tasche gezahlt werden. Denn das Jobcenter ist nicht dazu verpflichtet, Kosten über den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung hinaus zu übernehmen, urteilt aktuell das Sozialgericht Karlsruhe.

Das Sozialgericht Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass Selbstbeteiligungen, die Versicherte mit ihrem privaten Krankenversicherer vereinbaren, nicht vom Grundsicherungsträger übernommen werden müssen. Im konkreten Fall hatte eine Frau gegen das Jobcenter Karlsruhe geklagt, da dieses bei der Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung nicht die ihrer Meinung nach tatsächlich anfallenden Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt hat. (AZ: S 12 AS 715/15)


-->> http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/private-krankenversicherung-jobcenter-uebernimmt-keinen-selbstbehalt-5692

Urteil -->> https://openjur.de/u/875648.html
LG Meck :bye:

Gast48025

Ein interessantes Thema finde ich, bin selber in einer PKV seit 1991.
Die Beiträge werden durch den JC übernommen, liegt der Beitrag über die hälfte des Basistarif
muss man die Differenz selber zahlen, oder man muss in den Basistarif mit enormer Einschränkung. SB muss selber getragen werden.
Mich würde mal interessieren ob hier jemand in den Basistarif gewechselt ist. Wenn man GS bekommt kann dazu verpflichtet werden.