BVerfG: Vaterschaftstest - Kinder können DNA-Test nicht erzwingen

Begonnen von Meck, 19. April 2016, 15:31:18

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Meck

"Abstammungsklärung" - dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, eine Vaterschaft klären zu lassen, ohne dass dies rechtliche Folgen hat. Bestreitet ein Mann, der Vater zu sein, kann er aber weiterhin nicht zum DNA-Test gezwungen werden. Das hat das Verfassungsgericht entschieden.

Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht auf dem Wege einer sogenannten Abstammungsklärung zu einem Gentest zwingen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. (Az. 1 BvR 3309/13)


-->> https://www.tagesschau.de/inland/vaterschaftstest-107.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvR%203309/13
LG Meck :bye: