VG Berlin: Befreiung von Personalausweisgebühr für Hartz-IV-Empfänger

Begonnen von Meck, 09. Mai 2016, 17:20:25

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Meck

Wer Soziallleistungen bezieht, kann unter Umständen Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr haben.

Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie am Montag mitgeteilt wurde. Ob und in welchem Umfang eine Gebührenbefreiung gegeben sei, hängt vom Einzelfall ab. Die zuständige Behörde müsse berücksichtigen, ob der Inhaber des Personalausweises genug Zeit gehabt habe, einen bestimmten Betrag ,,anzusparen". Im vorliegenden Fall hatte der klagende Hartz-IV-Empfänger im Februar im Berliner Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf einen neuen Personalausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt ab, ,,weil der Regelbedarfssatz seit dem 1. Januar 2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei".


-->> http://www.focus.de/regional/berlin/urteile-befreiung-von-personalausweisgebuehr-fuer-hartz-iv-empfaenger_id_5514968.html
LG Meck :bye:

oldhoefi

Befreiung von Personalausweisgebühr bei Sozialleistungsbezug

Das VG Berlin hat entschieden, dass ein Bezieher von Sozialleistungen im Einzelfall einen Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr haben kann. Das VG sagt, normalerweise sei es Leistungsempfängern zumutbar die Kosten für Personalausweise anzusparen. Liege der Leistungsbezug aber – wie im entschiedenen Fall – erst kurze Zeit zurück, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht.

Das wird übertragbar sein auf Aufrechnung von Darlehen und Kostenersatz durch das JC, nicht in kompletter Höhe übernommene Miet- und Heizkosten... Hier wäre massenweises Beantragen angezeigt.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes --> http://tinyurl.com/jfkqmwt

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.05.2016)

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Urteilsbegründung zur Befreiung von Personalausweisgebühr bei Sozialleistungsbezug

Im letzten Newsletter hatte ich vom Urteil des VG Berlin berichtet, in dem es um die Befreiung der Gebühren bei SGB II Bezug ging, wenn wegen kurzer Bezugsdauer noch nichts angespart werden konnte.

Dazu kann ich jetzt das Urteil veröffentlichen.

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/23-k-0329-15-160421-urteil-anonymisiert.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 27.05.2016)

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2016 – AZ: VG 23 K 329.15

Anmerkung:
Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Divergenz zur obergerichtlichen Rechtsprechung zugelassen.

Unwissender

Okay, das wären bei mir ab Jan 2011 (0,25 €x12= 3,- € pro Jahr) jetzt 17,00 €! Der "neue" Ausweis i.H.v. 28,80 € ist da aber noch nicht bezahlt. Und was ist mit diesen neuen "ominösen" biometrischen Passbildern? Die kosten auch noch einiges!

Mein Ausweis ist nun am 16. Mai 2016 abgelaufen, die Bilder die ich extra hab machen lassen (eben biometrisch) wurden vom Amt nicht anerkannt! Also dafür schon mal 9,00 € (für 3 Bilder) in den Sand gesetzt! Kann ich mich auf das Urteil berufen und auf einen kostlosen PA bestehen?

Weil nochmal Geld für Bilder zahl ich nicht und die 28,80 e habe ich auch nicht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!