Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil Im Namen des Volkes

Begonnen von Gast39931, 16. Mai 2016, 11:47:30

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Gast39931

Seit April 2012 hatte die Klägerin sich u.a. öffentlich, z.B. über ihr Internet-forum ,,al.", gegen die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II), insbesondere die Minderung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen Leistungsberechtigter (Sanktionen) gemäß §§ 31 ff. SGB II gewendet. U.a. hatte sie ein als ,,Brandbrief" bezeichnetes Schreiben an die B. A. verfasst und veröffentlicht, das mit den Fragen begann: ,,Wie viele tote, geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden? Wie viele dauerkranke, frustrierte und von subtiler Gehirnwäsche geprägte Mitarbeiter wollen Sie in Ihrem Konstrukt ,,J.- m." durchschleusen?" Des Weiteren hatte sie am 20.4.2013 einen ,,offenen Brief an die Kollegen und Kolleginnen" geschrieben, der auszugsweise lautete:
,,... warum handelt ihr so, wie es der große Aufschrei durch die leidgeprüften
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Urteile_Inge_Hannemann_und_Hamburg_schliessen_Vergleich_LAG_Hamburg_7SaGa4_14.html

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