BAG: Sonderzahlungen beim Mindestlohn sind anrechenbar

Begonnen von Meck, 25. Mai 2016, 14:44:12

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Meck

8,50 Euro pro Stunde: Urlaubsgeld für Mindestlohn opfern? - Bundesarbeitsgericht urteilt in kniffligem Fall.

Sie hat sich bis zur letzten Instanz geklagt: Eine Brandenburgerin will nicht akzeptieren, dass ihr Arbeitgeber seit Anfang 2015 das ihr zustehende Urlaubs- und Weihnachtsgeld verrechnet, um den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Die Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft pocht auf die 8,50 Euro pro Stunden und möchte dafür keine Sonderzahlungen opfern.

Knapp eineinhalb Jahre nach Einführung der Lohnuntergrenze wird am Mittwoch in Erfurt das erste Mindestlohnurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erwartet.


-->> http://www.focus.de/finanzen/karriere/8-50-euro-pro-stunde-urlaubsgeld-fuer-mindestlohn-opfern-bundesarbeitsgericht-urteilt-in-kniffligem-fall_id_5564225.html




Bundesarbeitsgerichtsurteil: Arbeitgeber können Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem ersten Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Fällen verrechnen.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld können in bestimmten Fällen in den Arbeitslohn und damit auch in den Mindestlohn eingerechnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Sie können damit herangezogen werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erfüllen, entschieden die Bundesrichter in Erfurt. Das gelte jedoch nur in den Fällen, in denen die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen dienten - quasi wie ein 13. Gehalt. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen.


-->> http://www.focus.de/finanzen/recht/bundesarbeitsgericht-entscheidet-sonderzahlungen-beim-mindestlohn-sind-anrechenbar_id_5565745.html
LG Meck :bye:

oldhoefi

Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld anrechnen

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Bisher gewährte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld könnten in bestimmten Fällen verrechnet werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_5-AZR-13516_Mindestlohn-Urteil-Arbeitgeber-duerfen-Sonderzahlungen-wie-zB-Weihnachtsgeld-oder-Urlaubsgeld-anrechnen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016 – AZ: 5AZR 135/16

Pressemitteilung des BAG --> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2016&nr=18675&pos=1&anz=25&titel=Erf%FCllung_des_gesetzlichen_Mindestlohns

Gast14038



Meck

,,Dieses Urteil lässt den Arbeitgebern weiterhin die Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen. Bundesweit müssen Beschäftigte im Mindestlohn jetzt um ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld fürchten. Eigentlich ist klar: Lohn ist Lohn, Zuschlag ist Zuschlag. Mit der Konstruktion, Sonderzahlungen über zwölf Monate verteilt auszubezahlen und sie damit auf den Mindestlohn anrechenbar zu machen, wird der Mindestlohn gezielt ausgehebelt", so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Ernst weiter:

http://www.sozialticker.com/klaus-ernst-gesetzesluecken-beim-mindestlohn-muessen-geschlossen-werden/
LG Meck :bye:


Gast10987

Das war schon lange vor Einführung des Mindestlohngesetzes so. Etwa bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen in nicht bei Arbeitgeberverbänden integrierten Betrieben.

Wenn sich der BR auf so eine Regelung einlässt, muss er auch mit den Folgen leben.

Er kann ja auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Zuschlag ausgestalten. Schon wäre das Problem vom Tisch.

Deswegen verstehe ich die Aufregung nicht.

Angela1968

Unicorn,

um Weihnachts- und Urlaubsgeld musste ich mir nie einen Kopf machen. So etwas kenne ich nur vom Hörensagen.

Angela

Gast10987