LG Berlin: Bei Auszug - Mieter muss unrenovierte Wohnung gestrichen hinterlassen

Begonnen von Meck, 26. Mai 2016, 13:10:18

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Meck

Wann muss ein Mieter beim Auszug renovieren? Das hängt unter anderem davon ab, wie der Zustand der Wohnung beim Einzug war und ob die Klausel für Schönheitsreparaturen wirksam ist. Wann müssen Mieter beim Auszug streichen? Es gibt etliche Ausnahmen von dieser lästigen Pflicht. Wer selbst nicht in eine frisch renovierte Wohnung gezogen ist, muss normalerweise nicht streichen. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil machte nun eine Ausnahme von dieser Ausnahme.

Schönheitsreparaturen können auch fällig werden, wenn die Wohnung beim Einzug nicht frisch renoviert war. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 65 S 106/15), über die die Zeitschrift ,,Das Grundeigentum" berichtet (Heft 9/2016).


-->> http://www.focus.de/immobilien/wohnen/immobilien-auszug-aus-der-wohnung-wann-ein-mieter-streichen-muss_id_5567529.html
LG Meck :bye: