BGH: Mietkündigung wegen zu spät vom Jobcenter gezahlter Miete

Begonnen von Meck, 09. August 2016, 11:55:43

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Meck

Zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter eines Hartz-IV-Beziehers immer wieder unpünktlich die Miete, kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Denn ist der Vermieter auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen und treffen höhere Mietzahlungen häufig zu spät ein, kann dies einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 2016 (Az.: VIII ZR 173/15). Der Mieter könne damit zur Räumung der Wohnung verpflichtet sein, auch wenn er für die unpünktlichen Mietzahlungen des Jobcenters nichts kann.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mietkuendigung-durch-das-jobcenter.php

-->> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20173/15&nr=75391
LG Meck :bye:

Unwissender

Und deswegen soll man sich (als Vertragspartner) um die Miete selber kümmern, weil das mit den JC nicht immer hinhaut! So gerät man unschuldig in die Wohnungslosigkeit und bekommt mit 99% wohl auch keine mehr ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!