BGH: Dispokredit - Pauschale Gebühren für Kontoüberziehung unzulässig

Begonnen von Meck, 26. Oktober 2016, 07:17:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Banken dürfen für geduldete Kontoüberziehungen keine pauschale Gebühr mehr verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entsprechende Klauseln als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt. In beiden Fällen ging es um die Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Dispokredit hinaus.

Deutsche Bank und Targobank hatten ihren Kunden in diesen Fällen Gebühren zwischen 2,95 und 6,90 Euro in Rechnung gestellt, wenn die Höhe der Sollzinsen diesen Pauschalbetrag unterschritt.
Zinssatz von über 25.000 Prozent unzulässig

Die Richter schätzen diese Praxis als unangemessen ein, weil dadurch selbst geringfügige Überziehungen kurz vor Monatsende hohe Kosten verursachten (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15). Damit folgt der BGH der Argumentation von Verbraucherschützern, die gefordert hatten, dass sich die Höhe der Kreditzinsen stets nach der Höhe der Kreditsumme und der Laufzeit richten müssen.


-->> http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/urteile/bundesgerichtshof-kontogebuehren-100.html
LG Meck :bye: