BVerwG: Schadens­ersatz­pflicht bei BAföG-Leistungen bei unvollständigen Angaben

Begonnen von Meck, 31. Oktober 2016, 13:44:20

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Meck

Als Schadensersatz ist Differenz zwischen Förderungsbetrag und tatsächlich erbrachter Leistung zu erbringen.

Beruht die Leistung von Ausbildungs­förderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) an einen Auszubildenden darauf, dass dessen Vater vorsätzlich unvollständige Angaben zu seinen Einkommens­verhältnissen gemacht hat, und ist dieser deshalb zur Leistung von Schadensersatz gegenüber dem Amt für Ausbildungs­förderung verpflichtet, hat er nicht auch den Betrag zu ersetzen, den der Sohn bei vollständigen Angaben als Ausbildungs­förderung hätte erhalten müssen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor (AZ 5 C 55.15).


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LG Meck :bye: