LG Köln: Stromanbieter muss verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Begonnen von oldhoefi, 28. November 2016, 03:28:17

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oldhoefi

Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yellow Strom GmbH stattgegeben.

Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten. Damit aber hat Yellow Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts.

--> www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/stromanbieter-muss-kunden-verschiedene-zahlmoeglichkeiten-anbieten/

Landgericht Köln, Urteil vom 16.08.2016 – AZ: 33 O 2/16

Volltext direkt --> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2016/33_O_2_16_Urteil_20160816.html

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 13.11.2016)