BSG: Elterngeld gilt als anzurechnendes Einkommen bei Hartz IV

Begonnen von Meck, 02. Dezember 2016, 07:44:28

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Meck

Wer Elterngeld bezieht, bekommt dafür die Hartz IV-Leistungen gekürzt. Die seit 2011 geltende entsprechende Gesetzesvorschrift ist rechtmäßig. Das hat Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 14 AS 28/15 R).

Das Gericht wies damit eine Mutter aus Halle in Sachsen-Anhalt ab. 2011 kam ihr viertes Kind zur Welt, und sie hatte Anspruch auf das sogenannte Basiselterngeld von monatlich 300 Euro. Die Frau machte allerdings von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, das Elterngeld in nur halber Höhe, aber dafür für den doppelten Zeitraum zu beziehen.


-->> http://www.t-online.de/eltern/familie/id_79709166/urteil-des-bsg-elterngeld-wird-auf-hartz-iv-angerechnet.html
LG Meck :bye: