LSG Darmstadt: Für Praktikanten keine Meldepflicht bei Arbeitsagentur

Begonnen von Meck, 25. Januar 2017, 14:44:45

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Meck

Für Praktikanten im Anerkennungsjahr gilt nicht die sonst übliche Meldepflicht bei der Arbeitsagentur. Daher darf ihnen auch keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld auferlegt werden, begründete das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden, sonst wird eine einwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld verhängt. Von dieser Regel sind Auszubildende in einem Betrieb ausgenommen. Nach Meinung der Darmstädter Richter ist die Ausbildung der Berufspraktikanten damit vergleichbar.

Das Urteil des Landessozialgerichts entschied über die Klage einer Sozialpädagogin aus Frankfurt. Sie hatte nach einem Anerkennungsjahr geklagt, da die Arbeitsagentur bei ihr die Sperrfrist verhängt hatte. Gegen das Urteil ist Revision möglich.


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LG Meck :bye: