Niedersächsisches Finanzgericht: Ist die Höhe der Kinderfreibeträge zu niedrig?

Begonnen von Meck, 01. März 2017, 11:57:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Das Niedersächsische Finanzgericht ruft das Bundesverfassungsgericht an.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts ist überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge in § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (nicht nur) im Streitjahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Er hat daher im Anschluss an seine mündliche Verhandlung am Freitag, den 2. Dezember 2016, beschlossen, das Klageverfahren auszusetzen und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen (Aktenzeichen des Verfahrens: 7 K 83/16).


-->> http://www.sozialticker.com/ist-hoehe-kinderfreibetraege-niedrig/
LG Meck :bye: