Bayern: Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates (AGO)

Begonnen von oldhoefi, 17. März 2017, 01:22:23

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oldhoefi

Wichtig für alle in Bayern Lebenden und Tätigen.

Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)

Es gibt in Bayern die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Behörde im Sinn dieser Geschäftsordnung ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Nach der AGO haben ,,alle Behörden in Bayern ihre Maßnahmen zur Gestaltung einer wirksamen bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger auszurichten. Die Bürgerfreundlichkeit und Dienstleistungsorientierung der Behörden ist stetig zu verbessern.

Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. Ihnen sind soweit wie möglich Rat und Hilfe zu gewähren. Sie sind bei der Abgabe von Anträgen und Erklärungen zu unterstützen und über Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen oder Möglichkeiten zur Gestaltung und Beschleunigung des Verfahrens zu informieren..."

Die AGO ist bindend in Bayern anzuwendendes Recht. Ich empfehle daher für alle in Bayern Aktiven sich näher mit dieser auseinanderzusetzen.

Gesetzestext --> http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO  (besonders §§ 4 - 9 AGO sind spannend)

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 11.03.2017)

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@coolio,

i schick' da an boarischen Gruaß und hoff', das er a guad umme kimt. :mocking:

coolio

OT: schon gespeichert
gelesen wirds dann in Ruhe - klingt fast nach Anti-JC Resolution und das von der CSU.
"freundlich und pro-Kunde" - ja wos soi des jetza sei?
Hod da Herrman Urlaub?