BSG: Hartz-IV-Bezieher muss sich um Wohnungsverkauf bemühen

Begonnen von Meck, 25. Mai 2017, 12:02:20

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Meck

Hartz-IV-Bezieher muss sich um Wohnungsverkauf bemühen. BSG: Jobcenter muss andernfalls Eigentümer keine Hilfen gewähren.

Strengen sich Hartz-IV-Bezieher nicht an, ihre zu große Eigentumswohnung zu verkaufen, können sie nicht mit weiteren Hilfen vom Jobcenter rechnen. Lehnen sie jegliche Veräußerungsbemühungen ab, können sie weder einen Zuschuss zum Lebensunterhalt noch übergangsweise ein Darlehen beanspruchen, urteilte am Mittwoch, 24. Mai 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 16/16 R).


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LG Meck :bye: