„Agenda 2020“

Begonnen von Gast42062, 02. Juni 2017, 23:13:27

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Gast42062

Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung ,,Agenda 2020"
(PresseBox) (Puchheim, 02.06.2017) Im Juli 2013 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, kurz das ,,E-Government-Gesetz". Die im Gesetz festgeschriebenen Regelungen treten nun stufenweise bis hin zum 1. Januar 2020 in Kraft. Sie gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden einschließlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz betrifft auch Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen.
Erforderlich ist etwa die Kompatibilität mit Anwendungen zur elektronischen Identifikation, mit E-Mail-Programmen sowie sämtlichen Microsoft Office-Applikationen. Die Hintergrundprozesse müssen zudem leicht anpassbar sein, um Veränderungen der jeweiligen Organisation effizient abbilden zu können – ein Beispiel mag die Zusammenlegung mehrerer Behörden sein.


https://www.pressebox.de/pressemitteilung/dm-dokumenten-management-gmbh/Digitalisierung-in-der-Oeffentlichen-Verwaltung-Agenda-2020/boxid/856242