BSG: Elterngeld steigt nicht durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Begonnen von Meck, 30. Juni 2017, 11:09:43

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Meck

Kein höheres Elterngeld aufgrund der Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Das BSG hat entschieden, dass jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht das Elterngeld erhöhen; diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht.

Die Klägerin war vor der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2014 und ihrer sich anschließenden Elternzeit als Angestellte tätig. Sie hatte nach ihrem Arbeitsvertrag Anspruch auf monatliche Lohnzahlung i.H.v. 1/14 des vereinbarten Jahresgehalts. Die einmal jährliche Zahlung eines Urlaubsgeldes im Mai und eines Weihnachtsgeldes im November sollten weitere je 1/14 des vereinbarten Jahresgehalts betragen. Der Beklagte berücksichtigte bei der Bemessung des Elterngeldes lediglich die monatlich wiederkehrenden Löhne, nicht aber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Anders als das Sozialgericht hatte das Landessozialgericht das Begehren der Klägerin auf höheres Elterngeld unter Berücksichtigung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes als berechtigt angesehen.

Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Landes war erfolgreich.

Entscheidungsdatum: 29.06.2017
Aktenzeichen: B 10 EG 5/16 R


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LG Meck :bye: