SG Landshut: Trinkgeld muss mit Hartz IV verrechnet werden

Begonnen von Meck, 15. Oktober 2017, 08:20:05

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Meck

Das Trinkgeld im Job gilt als Einkommen, hat ein Sozialgericht entschieden. Hartz-IV-Aufstocker müssen es bei ihrem Freibetrag berücksichtigen, ihr Leistungsanspruch sinkt.

Hartz-IV-Aufstockern, die in ihrem Job Trinkgeld bekommen, darf der Betrag von staatlichen Leistungen abgezogen werden. Das entschied das Sozialgericht Landshut (Az.: S 11 AS 261/16).


-->> http://www.spiegel.de/karriere/hartz-iv-trinkgeld-gilt-als-einkommen-aufstocker-muessen-es-anrechnen-a-1172791.html

-->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195631
LG Meck :bye:

MichaK

Zitateine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung.
ich sehe das mehr als ne Prämie für Erniedrigung an, also Wiedergutmachung eines immateriellen Schadens.

Angela1968

Was soll ich sagen. Meine AGín hat für die Angestellten eine Krankenversicherung bezahlt wo ich innerhalb von 2 Jahren 250 Euro für Rehasport etc.erstattet bekomme.

Da aber auf die 10 Euro monatlich Steuern und Krankenversicherung gezahlt weren müssen, tauchen diese auch bei meinem Einkommmen auf und werden angerechnet. Dreist wenn ich diese Versicherung ablehnen würde würden diese 10 Euro im Monat in der Einkommensbescheinigung auftauchen.

Angela

Sophiagirl

Da gab es aber doch schon mal ein anderes Urteil? Hab ich irgendwie im Kopf.

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Sophiagirl

Meinte ich doch aber ganz ehrlich dann gebe ich von meinem Hartz kein Trinkgeld mehr wenn ich befürchten muss das es auf das selbige wieder angerechnet wird.  :wand: :schock:

Gast26342

ZitatEinstecken und behalten oder angeben und anrechnen lassen? Wenn sich Sozialgerichte mit dem Trinkgeld für Hartz IV-Empfänger beschäftigen
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/10/trinkgelder-und-hartz4.html

coolio

Kennt jemand das SG Landshut? - püüüh....
Soweit mir bekannt ist das ein einzelner älterer Herr (um beleidigende Worte zu vermeiden), bei dem wir mal über Monate versucht haben, ein Verfahren gegen das JC (könnte Straubing oder Dingolfing gewesen sein) überhaupt eröffnet zu bekommen!!!!
Wer da klagen muss, ist echt eine 'arme Sau'!
Ein Wunder, daß der überhaupt ein Urteil rausgerückt hat.

Gast26342

Zitat von: coolio am 16. Oktober 2017, 01:37:15
Kennt jemand das SG Landshut? - püüüh....
Soweit mir bekannt ist das ein einzelner älterer Herr
Wohl kaum ... :grins:
16 Kammern, davon sind 3 (u.a.) mit SGB II befasst.
http://www.lsg.bayern.de/gerichte/landshut/geschaeftsverteilung/index.php

coolio

Ok - dann ist das der Einzige, den ich monatelang ärgerlicherweise vor der Nase hatte.
Hätte wohl nachsehen sollen und damals den Präsidenten um Zuweisung zu einem anderen Richter bitten.
Wusste damals nur, daß Landshut in grossem Umfang Strafrecht abarbeitet (die Gitter der Arrestzellen aus dem Mittelalter sind heute noch zu bewundern) - Garnitur der schönen Altstadt neben den Füssen des Betrachters  :grins:
*Sorry*

Quinky

#10
Zitat von: Angela1968 am 15. Oktober 2017, 15:15:20
Was soll ich sagen. Meine AGín hat für die Angestellten eine Krankenversicherung bezahlt wo ich innerhalb von 2 Jahren 250 Euro für Rehasport etc.erstattet bekomme.

Da aber auf die 10 Euro monatlich Steuern und Krankenversicherung gezahlt weren müssen, tauchen diese auch bei meinem Einkommmen auf und werden angerechnet. Dreist wenn ich diese Versicherung ablehnen würde würden diese 10 Euro im Monat in der Einkommensbescheinigung auftauchen.

Angela

Kann seit 1.8.2016 nicht mehr angerechnet werden!!! siehe Gesetz!

Früher konnte eine Anrechnung nur erfolgen, sofern dieser geldwerte Vorteil Teile des Regelsatzes ersetzte.

Da REHA-Sport kein Teil des Regelsatzes ist, kann diese Vergütung NIE!!!! auf das ALGII angerechnet werden.

1.) ab 1.8.2016 ist ein unbarer geldwerter Vorteil grundsätzlich nicht mehr anrechenbar
2.) vor dem 1.8.2016 nur wenn ein Teil des Regelsatzes dadurch ersetzt wurde

ketzerische Frage:
kannst Du für den Beitrag REHA-Sport Essen kaufen? oder Kleidung? oder Miete zahlen, oder Stromkosten zahlen?
alles unmöglich, daher ist der REHE-Betrag als Einkommen seit 1.1.2005 (Beginn HartzIV) NICHT anrechenbar.

Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX bis zum 1.1.2016!!!!

Gruß
Ernie

P.S.
Siehe auch den geldwerten Vorteil beim 1%-Wert des Firmenwagen!.
Hier konnte bis 1.8.2016 nur der Mobilanteil im Regelsatz als geldwerter Vorteil als Einkommen angerechnet werden, nicht der ganze 1%-Wert!