LSG Bayern: Urlaubsvertretung - Jobcenter muss Mitarbeiternamen nicht nennen

Begonnen von Meck, 22. Oktober 2017, 12:42:41

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Meck

Jobcenter muss Leistungsempfängern nicht Namen von zuständigen Mitarbeitern während Urlaubsvertretung nennen. Namen von Vertretern während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters müssen nicht preisgegeben werden.

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht dazu verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen. AZ: L 7 AS 531/17 B ER


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LG Meck :bye: