BSG: Hartz-IV-Bezieher erhalten Brillenreparaturkosten erstattet

Begonnen von Meck, 27. Oktober 2017, 14:36:00

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Meck

Jobcenter müssen für die Reparatur einer kaputten Brille aufkommen. Denn machen Hartz-IV-Bezieher entsprechende Reparaturkosten geltend, stellt dies einen Sonderbedarf dar, der nicht im Hartz-IV-Regelbedarf enthalten ist, urteilte am Mittwoch, 25. Oktober 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 4/17 R).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-brillenreparaturkosten-werden-erstattet.php
LG Meck :bye:

oldhoefi

BSG stellt fest: Brillen gehören nicht zum Regelbedarf und Reparaturen sind als Zuschussregelung zu übernehmen

Das BSG hat entschieden, dass die Kosten für Brillenreparaturen nicht im Regelbedarf enthalten sind und daher unabweisbare Kosten zur Reparatur einer Brille ,,als nicht vom Regelbedarf umfasste therapeutischen Geräte und Ausrüstungen" nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind.

Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2017 – B 14 AS 4/17 R

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198670

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Was heißt das für die Praxis?

Inhaltlich muss jetzt geklärt werden, ob die Brillenerstanschaffung vom Regelbedarf umfasst ist. Hier ist zu vertreten, dass sie nicht enthalten ist, das hat das BVerfG im Urteil vom 23. Juli 2014 - BVerfG, 1 BvL 10/12, Rz 120 ,,Gesundheitskosten wie für Sehhilfen" festgestellt, genauso der Krankenkassensenat des BSG mit Urteil vom 24. Juni 2016 in der Klage B 3 KR 21/15 R.

Nach dem Urteil des BSG würde ich jetzt folgende Strategien zum Thema Brille anraten.

Brillenerst- bzw. wiederbeschaffung im Rahmen der Menschenwürde. Da es im SGB V (Krankenkassenrecht) keine geeignete Grundlage auf Übernahme von Brillenbeschaffungskosten und es für einmalige atypische nicht vom Regelsatz umfasste Bedarfe auch keine Anspruchsgrundlage gibt, müssen diese nach § 73 SGB XII beim Sozialamt beantragt und von dort übernommen werden. (Das ist die gleiche Systematik wie Passbeschaffungskosten, die das LSG NSB vor kurzem entschieden hat – L 7 AS 1794/15). Ein Anspruch nach § 73 SGB XII ist für SGB II und SGB XII Bezieher*innen möglich.

Brille im Rahmen des Vermittlungsbudgets. Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.03.2016 - S 19 AS 141/13 - das JC Frankfurt zur Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget verurteilt. Das SG hast das begründet: Jede Person, die ALG II bezieht, muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ,,eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen". Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen, ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

Brille im Rahmen der Altenhilfe. ,,Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken" so § 71 Abs. 1 SGB XII. Sie bestimmt auch, dass Kosten zur Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten im Rahmen des § 71 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII zu übernehmen sind. ,,Sehen können" als Voraussetzung. Altenhilfe gilt klassisch ab 60 Jahre, die Leistungen sollen auch erbracht werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen (§ 71 Abs. 3 SGB XII). Also auch schon vorher, wenn es sich um altersbedingtes Nachlassen der Sehstärke handelt. Die Altenhilfe ist auch für SGB II'ler zugänglich.

Brillenreparatur stützend auf das o. g. aktuelle Urteil des BSG aufgrund § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II und § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB XII auf Zuschussbasis vom Jobcenter/Sozialamt zu erbringen. Spannend wird die Frage sein ob in einfachster Form oder in vorheriger Form. Denn die Reparatur leitet sich aus dem Lateinischen ab (reparare ,,wiederherstellen") und bedeutet wiederherstellen, das bedeutet in den vorherigen Zustand und wenn der etwas wertiger war, dann auch in den wertigeren Zustand.

Hier wird einiges zu streiten sein, in der nächsten Zeit! Aber der Weg ist jetzt durch das BSG Urteil endlich offen.

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 2017)

Gast44360

Zitat von: oldhoefi am 12. Oktober 2018, 01:48:57Brille im Rahmen des Vermittlungsbudgets. Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.03.2016 - S 19 AS 141/13 - das JC Frankfurt zur Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget verurteilt. Das SG hast das begründet: Jede Person, die ALG II bezieht, muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ,,eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen". Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen, ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

Hatte ich beantragt. Abgelehnt. Der Grund: Für Brillen ist der Arbeitgeber zuständig.

Gast45217


Gast9483

Zitat von: Gast44360 am 12. Oktober 2018, 08:41:16
Zitat von: oldhoefi am 12. Oktober 2018, 01:48:57Brille im Rahmen des Vermittlungsbudgets. Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.03.2016 - S 19 AS 141/13 - das JC Frankfurt zur Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget verurteilt. Das SG hast das begründet: Jede Person, die ALG II bezieht, muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ,,eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen". Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen, ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

Hatte ich beantragt. Abgelehnt. Der Grund: Für Brillen ist der Arbeitgeber zuständig.
Seit wann soll der Arbeitgeber für die Brille zuständig sein? Wäre mir neu.

Gast44360

Ich hatte eine PC Brille beantragt. Das stimmt ja auch, daß dafür der AG zahlt. Aber man kann schlecht direkt nachdem man iwo angefangen hat nach einer PC Brille fragen. Das ist ja peinlich. Und wie man oben lesen kann, hätte das JC zahlen können/müssen, weil ich dann dem Arbeitsmarkt besser zur Verfügung stehe. Das hätte das JC aus dem Vermittlungsbudget bezahlen können.

oldhoefi

Kein Anspruch eines ALG II Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille

Kosten der Anschaffung müssen aus Regelleistung angespart werden

Ein ALG II Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/SG-Mainz_S-14-AS-63618_Kein-Anspruch-eines-ALG-II-Empfaengers-auf-Mehrbedarf-aufgrund-Anschaffung-einer-Gleitsichtbrille.news26885.htm

Sozialgericht Mainz, Gerichtsbescheid vom 22.11.2018 – S 14 AS 636/18

kleber60

Zitat von: oldhoefi am 12. Oktober 2018, 01:48:57Brille im Rahmen der Altenhilfe. ,,Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken" so § 71 Abs. 1 SGB XII. Sie bestimmt auch, dass Kosten zur Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten im Rahmen des § 71 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII zu übernehmen sind. ,,Sehen können" als Voraussetzung. Altenhilfe gilt klassisch ab 60 Jahre, die Leistungen sollen auch erbracht werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen (§ 71 Abs. 3 SGB XII). Also auch schon vorher, wenn es sich um altersbedingtes Nachlassen der Sehstärke handelt. Die Altenhilfe ist auch für SGB II'ler zugänglich.

Ich habe 2017 eine Erstbrille aus eigener Tasche finanziert. Jetzt lese ich, daß ich aus der Altenhilfe, zumindest einen Teil, der Kosten erhalten hätte.

Würde es sich lohnen, jetzt im nach hinein, eine Kostenübernahme zu beantragen?
Kein Mensch kann seine Mutter besitzen,keiner kann die Erde zu seinem Eigentum machen.
(Indianische Weisheit)
Leider haben die Menschen das noch nicht bemerkt...

mystik-1

Gibt es hierzu neuere Urteile?
Mein JC hat den Antrag abgelehnt und verweist darauf, dass Reparaturkosten der Brille sehr wohl (§20 SGB2) im Regelsatz vorhanden  seien.


mystik-1

Zitat von: Rappel am 24. Oktober 2019, 21:03:59
Noch fast druckfrisch:
BSG, 18.07.2019, B 8 SO 13/18 R
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=208463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Also im Grunde genommen so wie bisherige Entscheidungen.  :ok:
(Bei uns ist das Gestell gebrochen, also keine neue Glasverordnung)