LSG Nds.-Bremen: Schulbücher vom JC - SGB II verfassungskonform auslegen

Begonnen von koenigecki, 15. Januar 2018, 11:59:13

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koenigecki

Schulbücher vom Jobcenter - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden
   
Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

Celle, den 15. Januar 2018

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmals obergerichtlich entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind. Zu der Entscheidung liegen jetzt die schriftlichen Urteilsgründe vor.

Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II stand (,,Hartz IV"). ....

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 ; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de, Vorinstanz: SG Lüneburg


Die Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/download/126375


mystik-1

Darauf und auf das SG Hildesheim Urteil (mein Jobcenter sitzt in Niedersachsen) habe ich mich auch bezogen.
Jedoch möchte mein Jobcenter haarklein nachgewiesen haben, dass die Schulbedarfspauschale vollständig ausgeschöpft wurde unsererseits.
Ist sie, nur macht dann der Hinweis und die Begründung der Urteile so gar keinen Sinn in einem Antrag. Denn dort, so verstehe ich das, steht eindeutig, dass Schulbuchkosten nicht in der Pauschale enthalten sind.
Mal sehen, ob ich erst selber in Lüneburg klagen muss.

Das o.g. Urteil ist wichtig und hoffentlich gibt es davon bald mehrere.

oldhoefi

Weiterhin hungern für Bildungschancen

Eine kritische Betrachtung zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen bezüglich Schulbedarfen im SGB II


Das LSG Niedersachsen-Bremen hatte in seiner Pressemitteilung eine ,,Pionierentscheidung" angekündigt.

Dieser großmundigen Ankündigung kann nach Vorlage des Urteilstextes nicht gefolgt werden. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben.

Das Urteil ist nur ein Teilerfolg, die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen.

ein kritischer Text --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017 – L 11 AS 349/17

Volltext direkt --> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Urteil_L_11_AS_349-17.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 01/2018)

mystik-1

Mein Antrag & Widerspruch wurden abgelehnt.
Verwiesen wurde auf BSG - B 14 AS 6/18 R   

Die Entscheidung des LSG hat dem JC wohl nicht gefallen, deshalb nun beim BSG anhängig.

Zu empfehlen wäre dennoch die Übernahme zu beantragen und ruhend stellen zu lassen.

mystik-1

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).




Dann hoffe ich mal, dass mein Widerspruch nun endlich positiv beendet wird.


oldhoefi

Bundessozialgericht verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern (und damit weiterer Schulbedarfe)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 08. Mai die Jobcenter zur Übernahme von Kosten zur Anschaffung von Schulbüchern verurteilt.

Das BSG argumentiert: Weil die Schulbedarfe in den Regelleistungen evident unzureichend sind, vorliegend für 14 – 18 Jährige ,,stolze" 23 Cent im Monat (nicht Tag) für Bildungsbedarfe, dann bestünde ein zusätzlicher Anspruch auf Bildungsbedarfe auf Zuschussbasis.

Das deckt sich genau mit der Argumentation, auf die Tacheles in seiner ,,Schulbedarfskampagne" letztes Jahr schon hingewiesen hat.
Im Klagefall ging es um Schulbücher, in der Praxis geht es aber auch um Kopierkosten, Taschenrechner, PC's/Laptop und Tablets und alle kostenintensiveren Bedarfe oder auch um Bildungskosten für über 25 Jährige.

Details zu Urteilen, eine Einschätzung, Musteranträge

--> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Bericht von Herbert Masslau von der Verhandlung.

--> http://www.herbertmasslau.de/bericht-bsg-8-5-2019.html

Ich rufe dazu auf Schulbedarfe nun offensiv zu beantragen.

Der DPWV hat das Urteil zutreffend als ,,schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung kommentiert.

--> https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/bundessozialgericht-paritaetischer-begruesst-schulbuecher-urteil-und-fordert-unverzuegliche-reformen-fuer/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)

BSG vom 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R   (Volltext liegt noch nicht vor)

BSG vom 08.05.2019 – B 14 AS 13/18 R
   (Volltext liegt noch nicht vor)