Kein Hartz IV bei verschwiegenem Vermögen Urteil L 13 AS 77/15

Begonnen von Gast44400, 04. April 2018, 12:53:00

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Gast44400

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199043

wer es mal selbst nachlesen möchte.

Leider ist in der NEWs einiges verschwiegen worden.

Über die Vorwürfe  "von korrupten Beamten, Richtern und Rechtsanwälten" wurde leider nicht ermittelt - das sollte inzwischen allgemein bekannt sein. -> So sollen Selbständige Gewinne ausweisen, die sie tatsächlich nie gemacht haben und dafür auch noch natürlich unrechtmäßige Steuern zahlen. Das ist staatliche Nötigung und Erpressung.

Sowas wird dann von den Richtern "unter den Tisch gekehrt". Vertuscht.


"Der Kläger zu 2) berichtete, dass er im Zusammenhang mit diversen gerichtlichen Verfahren Opfer strafbarer Handlungen geworden sei."

- gilt nicht die Amtsermittlungspflicht ? - auch für Tatsachen die für den Bezug der Leistungen und das Verfahren weder erlaubt noch notwendig sind. So wurde meine Mutter von der Richterin gefragt, ob denn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich angegeben worden sind, obwohl es tatsächlich keine gab, weil das Jobcenter gerade keine Zahlungen geleistet hat und der Betreffende H4-Berechtigte deswegen auch nicht zahlen konnte und auch nicht mußte. Es ging hier um Mietzahlungen aus einem Mietvertrag.   


   


Gast44400


Was ist da passiert ??? Weshalb wurden die Zuwendungen der Eltern von 500 / 250 EURO nicht entdeckt ? Im Gegensatz dazu bekommen andere H4-Berechtigte ständig gerade ungerechtfertigte Vorwürfe die völlig an den Haaren herbeigezogen sind und jeglicher Grundlage entbehren und dieses H4-Pack (genau das was dieses Staat in keinem Fall möchte und die eingesperrt gehören - nach Sigmar Gabriel) auf jeden Fall verpflichtet ist, vorher Ermittlungen anzustellen bevor solche Behauptungen verbreitet werden - auch in der Öffentlichkeit - und auch die verbrecherischen und kriminellen Richter gerade nicht ermitteln, sondern dann als wahr halten.

Weshalb also diese Ungleichbehandlung ?





Mit Schreiben vom 17. November 2014 hörte der Beklagte die Kläger zu einer beabsichtigten Aufhebung und Rückforderung der bewilligten Leistungen für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Oktober 2014 an. Die Leistungen seien zu Unrecht erbracht worden, weil die Kläger das Bankvermögen in der Schweiz, vorhandene Barmittel (13.000 EUR für den Kauf eines PKW Nissan) sowie die von den Eltern erhaltenen Zuwendungen in Höhe von 500 EUR bzw. 250 EUR nicht mitgeteilt hätten. Die Kläger äußerten sich dahingehend, dass es sich um Unwahrheiten handele. Der unwahre Vorwurf des Besitzes eines Bankvermögens in der Schweiz sei bereits im Oktober 2013 ihnen gegenüber erhoben worden. Auch der Beklagte habe seinerzeit hiervon Kenntnis erhalten und die Leistungen gleichwohl weiterbewilligt. Mit Bescheid vom 24. November 2014 lehnte der Beklagte die Weiterbewilligung von Leistungen für die Zeit ab November 2014 ab. Mit ihrem Widerspruch gegen diesen Bescheid gaben die Kläger jeweils folgende, von ihnen unterzeichnete Erklärung ab: "Hiermit versichere ich, ( ), an Eides statt, dass ich weder das von Herrn FF. behauptete noch überhaupt irgendein Bankvermögen in der Schweiz besitze. Hilfsweise bestreite ich ebenfalls, dass in der Schweiz ein Bankkonto existiert, welches mir gehört oder ich Zugriff darauf habe." Ferner wiesen die Kläger darauf hin, dass es ihnen unmöglich sei, einen positiven Nachweis dafür zu erbringen, dass das von dem Beklagten behauptete Auslandsvermögen nicht existiere. Daraufhin machte der Beklagte die Kläger mit Schreiben vom 17. Februar 2015 darauf aufmerksam, dass ein Nachweis z. B. eine Bescheinigung der CC. darüber wäre, dass dort keine Konten für die Kläger und ihre Kinder geführt würden und auch in der Vergangenheit nicht geführt worden seien. # Eine derartige Bescheinigung ist von den Klägern in der Folgezeit nicht vorgelegt worden.



# Hier ist der H4-Berechtigte ausnahmsweise mal aufgeklärt worden und steht ausdrücklich im Urteil !!! Das ist jedoch nach meiner langjährigen Erfahrung extrem selten. 

oldhoefi

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.03.2018 – L 13 AS 77/15

Da der Volltext dieses Urteiles doch sehr beschwerlich zu lesen ist, reiche ich eine Kurzfassung nach.

--> https://www.jurion.de/news/376674/LSG-Niedersachsen-Bremen-Hartz-IV-Empfaenger-mit-Schweizer-Schwarzgeldkonto-scheitern-erneut/

Gast44400

Vielen Dank für die Kurzfassung - lesenswert ist meiner Ansicht nach die ausführliche Fassung !

Ob solche Daten zuverlässig einer konkreten Person zuzuordnen sind ?

Und was ist mit den Indizien ? Seit wann gibt es das ? Wo ist die lückenlose Beweisführung ?


Und was ist ein (unerlaubtes oder für H4 unmögliches) Finanzgebaren und ein aufwendiger Lebensstil ???

Merkwürdigerweise gibt es viele H4 die sich ein Kfz "leisten" können, obwohl das im Regelsatz nicht mit drin ist und damit verboten gehört ?

Ich nicht mal von meinen Regelleistungen die nötigen Rechtsanwälte für die Rechtsdurchsetzung und Verteidigung darf.

Da hat das Jobcenter aber ganz schön "geschlafen" mit der Überwachung. Sowas wäre bei anderen Betroffenen sofort aufgefallen, weil nach Ansicht des Jobcenters so ziemlich alles verboten ist.

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lesenswert wären auch die gesamten Akten und Protokolle, um das Verhalten der Beteiligten zu verstehen. Wurde das Jobcenter irgendwie kritisiert vom SG und LSG weil sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind ?

Oder ist da jemand mit den Mitarbeitern im Jobcenter "befreundet" oder "verklüngelt" ???

oder hat es gereicht


Durch stetige, aggressive Beschwerden und Beleidigungen von Behördenmitarbeitern hätten das Paar planvoll versucht, sich einer näheren Überprüfung zu entziehen.

Nach meiner langjährigen Erfahrung läßt sich das Jobcenter durch nichts beeindrucken. Haben vor nichts irgendeinen Respekt oder Folgsamkeit - erst recht nicht für die geltenden Gesetze und das Recht.