Sozialhilfe und rückwirkenden Trenunngsunterhalt

Begonnen von Gast45523, 13. August 2018, 11:17:51

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Gast45523


Große Not!!

Ich muss das 1. mal ALG ll beantragen.
Kurz zur Vorgeschichte: Habe 9 Jahre um Trennungsunterhalt gekämpft, der deutlich durch Betrügerein vom Ex, niedriger ausgefallen ist. Vor über 3 Jahren habe ich einen Titel erhalten. Es geht um rückwirkenden Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Die Scheidung war vor 2 Jahren.
In 3 Jahren habe ich ca. 7 Zahlungen durch Pfändungen erhalten. Der EX ist bei der Behörde und hat auch nach der Trennung etliche Gläubiger geschaffen, die Behörde sah sich außer stande, diesen Vorgang adäquat zu lösen.
Nachdem ich etliche Schreiben an die oberste Behörde verfasst habe, zahlt diese jetzt.
Durch viele und lange Prozesse bin ich nun lange erkrankt und muss ALG ll beantragen.
Jetzt zu meiner Frage, wird dies jetzt angerechnet, da unter anderen Umständen dies ja schön längst erledigt wäre und ich dies Geld auch zur Altersvorsorge nutzen muss. Es handelt sich in etwa noch um ca. 10 000€.

Habe in den Jahren auch viele Privatschulden bei meinen Eltern gemacht, die ich auch davon begleichen wollte.

Vielen Dank