LSG NSB: Berufskraftfahrer-priv. Trunkenheitsfahrt kein sozialwidriges Verhalten

Begonnen von oldhoefi, 17. Oktober 2018, 00:10:01

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oldhoefi

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers kein sozialwidriges Verhalten im Sinne des SGB II

Die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit der Folge des Verlusts von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz hat keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung einer Hilfebedürftigkeit und löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters wegen sozialwidrigen Verhaltens aus.

Da die Jobcenter sehr gern und vermehrt Kostenersatzansprüche wegen völlig nichtigen Anlässen geltend machen, ist dieses Urteil ein wichtiger Gegenpol.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.07.2018 – L 6 AS 80/17

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201652

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 08/2018)

selbiger

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit Verlust von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung seiner Hilfebedürftigkeit hat. Sie löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten aus.

https://www.gegen-hartz.de/jobcenter-verhaengte-hohe-hartz-iv-strafe-wegen-trunkenheitsfahrt-511928
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

coolio

Nicht das erste (abschlägige) Urteil in ähnlicher Angelegenheit....
Ich kenne das aus Erinnerung schon seit Jahren???
Hätte er aber 40 to Ladungsgut statt einer Packung Zigaretten von A nach B gefahren, wäre aber wohl die Entscheidung anders ausgefallen....

Gast17647

Und wieder verstehe ich ein Urteil nicht.
Ich arbeite auch als Kraftfahrer und weiß das der FS meinen Lebensunterhalt sichert. Also lasse ich die Kompi Alkohol und Fahrzeug, egal ob privat oder beruflich.
Wieso das nicht sozialwidrig war verstehe ich nicht.
Aber so ist das mit der deutschen Rechtssprechung eben.

coolio

Wenn ein Urteil (ausnahmsweise) günstig für den eLB ausfällt und das wenigstens die Richter verstanden haben reicht das für mich!  :lol:
Die Folgelasten aus einer Schachtel Zig (Neuerwerb, MPU, usw.) sind ohnehin gravierender als die Entscheidung des JC.

oldhoefi

@selbiger,

zu dem im Artikel genannten Urteil existiert längst ein separater Thread.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.07.2018 – L 6 AS 80/17

--> https://hartz.info/index.php?topic=116206.msg1302564#msg1302564

Nun öffentlich, da weder die Mod's noch ich (per Meldung an die Mod's) dafür zuständig sind, laufend hinter Dir herzuräumen, was bereits mehrmals erforderlich war.

Offenkundig hast Du es Dir zur Hauptaufgabe gemacht, alles was auf gegen-hartz.de veröffentlicht wird, ungeprüft ins Forum rein zu knallen.

Nicht nur, dass Du augenscheinlich VOR Einstellen der Artikel die SuFu nicht einsetzt - um zu recherchieren, ob zur gleichen Thematik bereits ein Thread vorhanden ist - wie nunmehr deutlich ersichtlich. Abgesehen von der Nutzung der SuFu wäre die o. g. Rechtssprechung unter der Rubrik ,,Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile" bereits auf Seite eins (!) erkennbar zu finden gewesen.

Nein, Du stellst Artikel auch noch ständig in den Nachrichtenteil ein, welche sich aber unmissverständlich auf Rechtssprechungen mit Angabe von Aktenzeichen beziehen, somit von Dir der falschen Rubrik zugeordnet werden.

Gleichfalls wäre es angebracht, einen aussagekräftigen Thread-Titel mit Nennung des entscheidenden Gerichtes zu wählen, anstatt nur die Artikel-Überschrift abzuschreiben oder sogar Sinn verfälschend wiederzugeben.

Meine Aufzählung sauge ich mir nicht aus den Fingern, sondern musste (nicht nur) ich bereits mehrfach feststellen.

Bis jetzt habe ich per nicht öffentliche Meldung die Mod's um Verschiebung Deiner jeweiligen Threads in die richtige Rubrik gebeten, gleichfalls um ggf. Anpassung/Verdeutlichung des Thread-Titels, was auch durchgeführt wurde.

Aber meine persönliche Geduld hat auch Grenzen, und die Mod's haben sicher Besseres zu tun, als Deine Threads fortwährend zu verschieben/anzupassen und nun auch noch mit einem bereits bestehenden Thread (siehe oben) zusammen zu führen.