UVG und Kindergeld – Änderungen ab 2019

Begonnen von oldhoefi, 22. Oktober 2018, 01:00:11

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oldhoefi

Änderungen beim UVG und Kindergeld ab 2019

Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich zum 01. Januar 2019 um sechs bis acht Euro je Altersstufe. Das Kindergeld soll zum 01. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind erhöht werden.

Familien sollen in den nächsten Jahren steuerlich entlastet werden. Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Damit sinkt die Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung).

Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro (so die Verlautbarung der Bundesregierung, in hib - heute im bundestag, 734/2018, 08.10.2018)

Referentenentwurf des Familienentlastungsgesetzes -  Drs. 19/4723 vom 04.10.2018

--> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf

Wichtig daran, diese ,,Entlastungen" kommen im SGB II / SGB XII gar nicht, da Kindergeld und UVG zu 100% bei den Kindern angerechnet werden. Noch nicht eine Pauschale für Versicherungen ist bei diesem Kindereinkommen absetzbar, weil der Gesetzgeber dies nur vom Einkommen Volljähriger angesetzt haben möchte (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V i. V. m. § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Hier wäre zu fordern dass auch von Einkommen Minderjähriger diese abzusetzen ist, zumindest dann, wenn kein Einkommen Volljähriger vorhanden ist!

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 20.10.2018)