Fahrtkosten zum Gerichtstermin ohne Anwesenheitspflicht

Begonnen von selbiger, 15. November 2018, 08:59:52

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selbiger

Bundesverfassungsgericht lehnt zusätzliche Sozialhilfe ab,Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger müssen Beträge von wenigen Euro zur Anfahrt zu einem eigenen Gerichtstermin aus dem Regelbedarf bezahlen. Dies sei so vorgesehen und der Höhe nach möglich, befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 14. November 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvQ 80/18).

https://www.gegen-hartz.de/wenige-euro-fahrtkosten-zum-gerichtstermin-aus-dem-hartz-iv-regelbedarf

ist schon beschämend diesen artikel auch noch mit fast 4 sternen gut zu heissen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Meph1977

Das Bewertungssystem ist nicht dazu da um die Sache über die berichtet wird zu bewerten sondern wie gut der Artikel den Sachverhalt wiedergibt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

oldhoefi

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.11.2018 - 1 BvQ 80/18

Volltext --> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/11/qk20181106_1bvq008018.html

Geht bereits aus dem o. g. Artikel hervor, aber nochmal deutlich aus dem BVerfG-Beschluss.

ZitatDer Antragsteller verlangt die Erstattung von Reisekosten, um an Gerichtsterminen teilnehmen zu können, wozu er seitens des Gerichts ausnahmsweise nicht verpflichtet worden ist.

Ottokar

Beschluss: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/11/qk20181106_1bvq008018.html

Um das mal klarzustellen: im Regelsatz für Alleinstehende sind aktuell lediglich 26,19 Euro für Fahrkosten enthalten und nicht 32,90€, wie das BVerfG ausführt.

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