Untätigkeitsklage nach 3-Monatsfrist + 10 Stunden ~ Kosten f. das Klageverfahren

Begonnen von pizzaiolo, 15. Januar 2019, 15:42:51

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pizzaiolo

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 03/2019

Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 28. Dezember 2018 (Az.: S 16 AS 238/18)
Zitat
Orientierungssatz RA Dirk Audörsch

Wenn die 3-Monatsfrist zur Entscheidung über einen Widerspruch um 10 Stunden verstrichen war (§ 88 Abs. 2 SGG) und dann eine Untätigkeitsklage erhoben wurde, hat der Beklagte auch dann die Kosten für das Klagverfahren zu tragen, wenn kurz danach (weitere sechs Stunden später) der Widerspruchsbescheid per Fax übersandt wird, da die Klage mit Eingang bei Gericht auch rechtshängig wurde (§ 94 SGG).


Hier der vollständige Beschluss des Sozialgericht Schleswig vom 28.12.2018 > https://westkuestenanwalt.files.wordpress.com/2019/01/Beschluss-v.-28.12.18-geschw.-25.18.So_.pdf

Gast44116

Gut so. Umgekehrt würde das JC genauso auf verspätet zugestellt usw bestehen und Sanktionen raushauen