BSG: KdU-Direktzahlung begründet keinen Auszahlungsanspruch des Vermieters

Begonnen von oldhoefi, 17. Januar 2019, 20:10:37

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oldhoefi

Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückständen gegen Jobcenter

Vermieter kann vom Jobcenter keine Mietzahlungen verlangen


Einem Vermieter steht gegen das Jobcenter kein Anspruch auf Mietzahlungen und somit kein Anspruch auf Ausgleich von Mietrückständen des Wohnungsmieters zu, auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-3817-R_Mietzahlungen-durch-Jobcenter-Kein-Anspruch-des-Vermieters-auf-Ausgleich-von-Mietrueckstraenden-gegen-Jobcenter.news26924.htm

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203261