LSG NSB: Arbeitsaufgabe wegen Pflege Angehöriger kein sozialwidriges Verhalten

Begonnen von oldhoefi, 17. Januar 2019, 21:24:03

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oldhoefi

Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Pflege der schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter stellt kein sozialwidriges Verhalten dar

Dreimal täglich anfallende Pflege bei Arbeit im Schichtsystem auf Abruf mit variablen Zeiten nicht realisierbar


Löst eine Angestellte das Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber auf, um ihre schwerbehinderte und pflegebedürftige Mutter pflegen zu können, stellt dies nicht zwingend ein sozialwidriges Verhalten dar. Zwar sind selbst bei einer Pflegestufe II Arbeitszeiten von bis zu sechs Stunden pro Tag zumutbar. Bei einer Arbeit im Schichtsystem auf Abruf mit variablen Zeiten, bei denen die Einsatzzeiten erst vier Tage vor dem Einsatz mitgeteilt werden, ist jedoch eine dreimal täglich anfallende Pflege nicht zu realisieren.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-13-AS-16217_Aufloesung-des-Arbeitsverhaeltnisses-zur-Pflege-der-schwerbehinderten-und-pflegebeduerftigen-Mutter-stellt-kein-sozialwidriges-Verhalten-dar.news26918.htm

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018 - L 13 AS 162/17

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204123