Das erste mal Hartz IV beantragen - Habe ich überhaupt einen Anspruch?

Begonnen von joshi, 09. Februar 2019, 22:59:10

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Sheherazade

Zitat von: joshi am 06. März 2019, 19:55:51
Dann war noch eine Nescheinigung für die Befreiung von den Rundfunkgebühren dabei, diese ist für uns nutzlos, da meine Frau in der Befeiung nicht mit eingebunden ist, ist das richtig?

Das ist falsch, deine Frau wird als Mitglied der BG im Bescheid aufgeführt, demnach ist euer Haushalt von den Rundfunkgebühren befreit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

joshi

Danke.
Auf der Bescheinigung steht aber nur mein Name, das Konto beim Beitragsservice läuft auf meine Frau.
Erkennt man dort die Befreiung so einfach an?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


joshi

Hallo,
Entschuldigt bitte, dass ich bis jetzt keine Rückmeldung gegeben habe, mit dem Alg 2 Bezug und der Befreiung vom Beitragservice hat alles gut geklappt, seit dem 01.09. habe ich auch wieder eine Arbeit als Hausmeister.
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

Viele Grüße

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

joshi

Hallo,
ich habe doch noch eine kurze Frage, weil ich das hier in einem anderen Thema gelesen habe.
Meine Frau, die unbefristet EM-Rente bezieht ist in der Steuerklasse 5 und ich in der Steuerklasse 3, nun ist mir aufgefallen, dass ich bei meinem neuen Arbeitgeber nur 5,50 EUR Lohnsteuer im Monat abführen muss.
Somit würde dann wohl eine entsprechende Nachzahlung fällig.
Wäre denn in unserer Situation die Steuerklasse 4/4 die richtigere wahl?