Urteil: Hartz-IV-Beziehern soll die Rente mit Abschlägen zuzumuten sein

Begonnen von selbiger, 17. März 2019, 06:24:29

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selbiger

Ist die reguläre Altersrente nur sechs bis acht Monate entfernt, haben Hartz-IV-Bezieher Pech gehabt. Denn das Jobcenter darf in einem solchen Fall die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente mit lebenslangen Abschlägen verlangen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2019 (Az.: L 20 AS 2222/18 B ER). Nur wenn die reguläre Altersrente in ,,nächster Zukunft" ansteht, sei eine vorgezogene Rente mit Abschlägen nicht zumutbar.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-beziehern-ist-rente-mit-abschlaegen-zuzumuten
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quinky

In 6-8 Monaten steht die abschlagsfreie Rente zu. Das ergibt aber keine Reduzierung von 9,9%, wie in diesem Bericht!
6-8 Monate ergibt 1,8-2,4% gekürzte Rente.
Irgendetwas stimmt an diesem Bericht nicht.
Es ist zwar möglich, das eine vorzeitige Rente um 9,9% gekürzt wird, dann müßte aber die abschlagsfreie Rente erst in 33 Monaten ( 2 3/4 Jahren) möglich sein!

Gruß
Ernie