Hartz IV Minderung durch Dienstwagen

Begonnen von selbiger, 09. April 2019, 08:02:07

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selbiger

Hartz-IV-Aufstocker müssen sich bei der Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens die private Pkw-Nutzung als Einkommen mindernd anrechnen lassen. Die private Nutzungsmöglichkeit und deren wirtschaftlicher Vorteil ist als ,,sonstige Einnahme" zu berücksichtigen, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 8. April 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: S 127 AS 16902/16).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-minderung-durch-dienstwagen


einfach ohne worte.!man könnte ja seine lebensituation ein wenig verbessern.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quinky

Das ist ein Urteil des SB Berlin für einen einzelnen Fall!

Es gibt diverse andere Urteile (mit unterschiedlichem Ausgang), von kompletter Nichtanrechnung bis hin  zu teilweiser Anrechnung des Anteils im Regelsatzes für Mobilität.
Dieses Thema läuft schon seit Beginn HartzIV (1.1.2005!).

Gruß
Ernie

Zitat von: selbiger am 09. April 2019, 08:02:07einfach ohne worte.!man könnte ja seine lebensituation ein wenig verbessern

Wann merkst du eigentlich, das man diese Berichte nicht immer ungefiltert teilen sollte?
Du liest, machst dir keine Gedanken und kommentierst.

Die "Artikel" haben keine Qualität.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic