BSG: Anspruch behinderter Studierender auf Zuschuss zur Miete

Begonnen von oldhoefi, 11. Juli 2019, 04:20:54

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oldhoefi

Bundessozialgericht bejaht Ersatz von Unterkunftskosten für BAföG Empfängerin mit Behinderung als soziale Teilhabeleistung

Studierende mit Behinderung, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten.

weiteres --> https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190400834&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Bundessozialgericht vom 04.04.2019 – B 8 SO 12/17 R   (Volltext liegt noch nicht vor)

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)