ALG II-Sanktion trotz laufendem BVerfG-Verfahren möglich

Begonnen von Orakel, 06. September 2019, 17:06:18

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Orakel

Solange beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen zur Klärung ansteht, scheidet eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 41 a Abs. 7 SGB II aus. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 17.7.2019 entschieden.

Quelle

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2019 - L 7 AS 987/19 B ER

CCR

Der Antragsteller erfüllte diese Verpflichtung - wie bereits dauerhaft in vorhergehenden Zeiträumen - nicht, weil er grundsätzlich der Meinung ist, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen, da er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne.
:weisnich:

Gast44116

Zitat von: CCR am 06. September 2019, 18:15:00
Der Antragsteller erfüllte diese Verpflichtung - wie bereits dauerhaft in vorhergehenden Zeiträumen - nicht, weil er grundsätzlich der Meinung ist, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen, da er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne.
:weisnich:

:lachen: aber davon leben ist kein Problem


CCR

 :ironie:
Essen kostet nun mal er kann ja nichts dafür das er lebt in einen kapitalistischen System, früher war halt Planwirtschaft. :scratch:

NevAda


götzb

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.