Hauptmietvertrag / Untermietvertrag / Datenschutz

Begonnen von kalla, 27. Oktober 2019, 21:23:56

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kalla

Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse:

Das Jobcenter hat von einem Untermieter eine Kopie des Hauptmietvertrages verlangt.
Ersatzweise eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Untervermietung,
andernfalls " ... werden wir Ihren Antrag auf Leistungen wegen nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit ablehnen ...".

Hier dazu das Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Kurzfassung:
Der Hauptmietvertrag geht das Jobcenter nichts an,
ebensowenig die Untervermietungserlaubnis des Eigentümers.

Was sagt man dazu?
"Erpressung" des Jobcenters?
Oder "Anstiftung zu einer kriminellen Tat" (Diebstahl des Hauptmietvertrages) ?
Oder was ?

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast44116

Mein Eindruck ist mittlerweile daß die Sachbearbeiter es wirklich nicht wissen. Sie denken sie müssen oder dürfen so handeln.

Ich habe das Theater auch durch.

Man muss wirklich hergehen, wenn man die Empfindung hat es ist etwas nicht korrekt, dem.nachgehen.

Sheherazade

Zitat von: kalla am 27. Oktober 2019, 21:23:56
Das Jobcenter hat von einem Untermieter eine Kopie des Hauptmietvertrages verlangt.

Wurde in dem entsprechenden Untermietvertrag denn der Hauptmietvertrag als Bestandteil des Untermietvertrages erwähnt? Das wäre die einzige Erklärung für die Forderung des Jobcenters.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kalla

Nein, der Hauptmietvertrag wurde nicht erwähnt.

Im Untermietvertrag stand nur der Satz: Die Erlaubnis zur Untervermietung liegt vor
(wie sie vorliegt, ob im Hauptmietvertrag oder anders, stand nicht darin).

Aber selbst WENN der Hauptmietvertrag erwähnt worden wäre,
wäre eine Vorlage nach dem Schreiben des Datenschutzbeauftragten unrechtmäßig
und nach dem SGB nicht notwendig, wenn nicht 'leistungsrelevant'.

Gast44116

Manche Sachbearbeiter sind wir Bluthunde und suchen irgendetwas um Leistungen kürzen zu können. Dafür denken sie sich aus wo Indizien zu finden sind.
Druck von oben, Unwissenheit....

Ich bin mir sehr sicher, gerade bei den angelernten Sachbearbeiter, würde man eine Umfrage machen ist die Mehrheit der Meinung die benötigten eine Einverständniserklärung des Vermieters zur Untervermietung.