Trennung und Möbel

Begonnen von bianka2760, 08. November 2019, 18:15:18

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bianka2760

Hallo meine Lieben, nun habe ich mal wieder euer Wissen nötig.
Ich lebe in Scheidung, was ja schon traurig genug ist, aber darum geht es nicht, sondern das wir die Möbel aufgeteilt haben. Er hat sich so einiges gekrallt und ich stehe nun da und muss gucken wie ich klar komme.
Meine Frage nun kann ich einige Sachen beim Jobcenter beantragen?? Nicht alles, weil einiges habe ich ja noch, aber Sofa, Waschmaschine und Tisch das wäre es . lg und danke fürs Helfen.


kaykaiser

Zitat von: bianka2760 am 08. November 2019, 18:15:18
Meine Frage nun kann ich einige Sachen beim Jobcenter beantragen??

In Deinem ersten Beitrag hast Du bezgl. dieses Themas bereits im März schon einmal angefragt. Nun kann es Dir passieren, dass das JC Dich fragt, wo Du seit März ohne ein Bett geschlafen hast? Wenn Du Dir da mal nicht selbst jetzt ein Ei in´s Nest gelegt hast. Mehr als 7 Monate ohne Bett riecht nämlich für das JC nach auswärts wohnen. Ich hoffe, Du hast eine gute Erklärung dafür. Sollte es anders sein, dann klär uns mal auf.

Sheherazade

Zitat von: kaykaiser am 08. November 2019, 22:36:18
In Deinem ersten Beitrag hast Du bezgl. dieses Themas bereits im März schon einmal angefragt. Nun kann es Dir passieren, dass das JC Dich fragt, wo Du seit März ohne ein Bett geschlafen hast?

Vielleicht ist der Ehemann jetzt erst ausgezogen und hat das Schlafzimmer mitgenommen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Jetzt geht es um Sofa ,Tisch und Wama. Offensichtlich hat man sich geeinigt.
Hast Du es schriftlich mit deinem Mann gemacht?
Dann jetzt auf Grund Trennung und erfolgter Hausratsteilung Wama,Tisch und Sofa beantragen. Geht formlos und dann wird man dir einen kleinen Betrag zur Verfügung stellen,wenn Du keine Ersparnisse hast die Du verwenden könntest/müsstest

Gast47211

Zitat von: bianka2760 am 08. November 2019, 18:15:18Er hat sich so einiges gekrallt und ich stehe nun da und muss gucken wie ich klar komme. Meine Frage nun kann ich einige Sachen beim Jobcenter beantragen??

Zur Info dazu:
Abweichend von § 20 Abs. 1 SGB II und § 27a Abs. 1 SGB XII werden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II sowie § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII einmalige Leistungen festgeschrieben, die nicht von den Regelbedarfen/Regelsätzen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind.

Hierbei handelt es sich um Leistungen für
1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ,
2.Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt,
3.Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Die Bedarfstatbestände sind abschließend aufgezählt und können im Falle von § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XII pauschaliert werden, wenn geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen vorliegen und nachvollziehbare Erfahrungswerte berücksichtigt werden können.

Die Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sind bei entsprechendem Nachweis des Bedarfs auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen:
a) bei Neubezug einer Wohnung nach der Unterbringung in einer Einrichtung;
b) bei Neubezug einer Wohnung aus einem Untermietverhältnis;
c) bei Neubezug einer Wohnung nach Trennung vom Ehegatten / Lebenspartner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
d) bei einem erstmaligen Bezug einer Wohnung
e) nach einer Haftentlassung, wenn der Erhalt der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war,
f) nach einem Wohnungsbrand oder
g) aus sonstigen Gründen, welche die Gewährung einer Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte erforderlich machen ( z.B. umzugsbedingt – bei einem durch den Leistungsträger veranlassten Umzug – unbrauchbar gemachte Ausstattungsgegenstände; Urteil des BSG vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R- ).

Quelle >> Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 zur Umsetzung des § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 27b Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
>>> https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2017_06-658136.php

bianka2760

So, zuerst mal danke für die Antworten. Und auf die Fragen wegen Bett , das habe ich mir zusammengespart. Nun ziehe ich in eine Kleine Whg, er hat auch eine und wir haben den Hausrat aufgeteilt. Mehr oder weniger. Es war auch nicht die Frage was wer mitgenommen hat und warum , sondern ob ich da Hilfe bekomme.

Sheherazade

Zitat von: bianka2760 am 12. November 2019, 08:15:33
Es war auch nicht die Frage was wer mitgenommen hat und warum , sondern ob ich da Hilfe bekomme.

Die Antwort hast du ja auch bekommen.
Zitat von: crazy am 09. November 2019, 13:48:20
Jetzt geht es um Sofa ,Tisch und Wama. Offensichtlich hat man sich geeinigt.
Hast Du es schriftlich mit deinem Mann gemacht?
Dann jetzt auf Grund Trennung und erfolgter Hausratsteilung Wama,Tisch und Sofa beantragen. Geht formlos und dann wird man dir einen kleinen Betrag zur Verfügung stellen,wenn Du keine Ersparnisse hast die Du verwenden könntest/müsstest
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast47211

Zitat von: Sheherazade am 12. November 2019, 11:50:04Die Antwort hast du ja auch bekommen.

Die aber nicht korrekt ist,siehe dazu Antwort 5
Gem. § 24 Abs. 3 SGB II wird die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte gesondert als Zuschuss erbracht.

Zitat von: Sheherazade am 12. November 2019, 11:50:04Zitat von: crazy am 09. November 2019, 13:48:20Jetzt geht es um Sofa ,Tisch und Wama. Offensichtlich hat man sich geeinigt.Hast Du es schriftlich mit deinem Mann gemacht?Dann jetzt auf Grund Trennung und erfolgter Hausratsteilung Wama,Tisch und Sofa beantragen. Geht formlos und dann wird man dir einen kleinen Betrag zur Verfügung stellen,wenn Du keine Ersparnisse hast die Du verwenden könntest/müsstest
            
            
         
            
            

lilacP

Hallo, das ist eine grausame Art, die Möbel aufzuteilen. Ich finde, ein Mann sollte alles einer Frau überlassen, das wäre männlich.

Heinz-Otto

Das ist ein uralter Thread ;)

Zitat von: lilacP am 20. Dezember 2021, 12:02:01
Hallo, das ist eine grausame Art, die Möbel aufzuteilen. Ich finde, ein Mann sollte alles einer Frau überlassen, das wäre männlich.

Dann hast du als Frau offenbar eine spezielle Ansicht zur Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung.
Willkommen im 19. Jahrhundert? Ok, das 20. reicht leider auch schon aus.
Warum sollte der Mann der Frau alles überlassen?
Was gemeinsam angeschafft wurde, wird geteilt. Warum sollte der Mann einen kompletten Haushalt neu anschaffen müssen. Das kostetenorm viel Geld das ihm z. B. für Unterhalt fehlen würde.

lilacP

Hallo alle zusammen. Leider ich habe auch das gleiche Problem. Wir haben eine Gemeinschaft Terrasse und unsere Nachbarn haben ihren Gartentisch sehr nah an unsere. Wir haben neue Gartenmöbel, vor allem ich mag unsere gartenlounge sehr gerne da sie eine helle und fröhliche Farbe hat. Aber leider die Nachbarn rauchen und beim jeder Windstoß die Asche kommt auf unsere Möbel. Ich habe versuch mit ihnen das Thema zu besprechen aber ohne Lösung. Ich werde auch mit einem Anwalt reden, da ich keinem anderen Platz für unsere Möbel habe ich muss andere Maßnahmen ergreifen.

Fettnäpfchen

lilacP

Wenn du was wissen willst mach dazu bitte ein eigenes Thema auf!
und vllt. mal die Nutzungabedingungen lesen dann weiß man so etwas.
Mein Link funktioniert komischerweise nicht der zeigt mir eine Fehlermeldung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SchwartzKQuJ

Hallo, ich bin wirklich genervt von denen, die Fragen in den Threads anderer Leute stellen, ist es so schwer, einen eigenen Thread zu erstellen?

BigMama

Zitat von: SchwartzKQuJ am 29. März 2022, 16:05:03Hallo, ich bin wirklich genervt von denen, die Fragen in den Threads anderer Leute stellen, ist es so schwer, einen eigenen Thread zu erstellen?
Wow, du hast dich extram hier angemeldet um diesen Beitrag zu schreiben? Warum hast du keine eigenen Faden zu diesem Thema eröffnet? Vielleicht möchten sich ja andere User an dem Austausch darüber beteiligen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)