BVerwG: Wohngeld – keine Gerichtskosten für dessen Streitigkeiten

Begonnen von oldhoefi, 01. Dezember 2019, 17:52:31

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oldhoefi

Klagen im Wohngeld nun kostenfrei

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass bei Klagen im Streit um Wohngeld künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben werden dürfen. Das BVerwG hat damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Das BVerwG sagt jetzt.

,,Das Wohngeld hat sich jedenfalls im Zuge dieser Rechtsentwicklung zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt (VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 - 3 A 8488/05 - juris Rn. 20), deren primär fürsorgerechtlicher Charakter es gebietet, Wohngeldsachen den Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO zuzuordnen, für deren Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten keine Gerichtskosten zu erheben sind (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO)."

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.04.2019 – BVerwG 5 C 2.18

Volltext --> https://www.bverwg.de/230419U5C2.18.0

Sozialverband VdK --> https://www.vdk.de/deutschland/pages/wohnen/77501/keine_gerichtskosten_mehr_fuer_wohngeld-klagen

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 09/2019)

oldhoefi

Verwaltungsgericht Freiburg erstattet Wohngeld-Gerichtskosten sogar rückwirkend

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 23.04.2019 - BVerwG 5 C 2.18 - klargestellt, dass bei Klagen im Streit um Wohngeld künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben werden dürfen. Das BVerwG hat damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Diese Regelung gilt eigentlich nur für die Zukunft, das Verwaltungsgericht Freiburg hat nun eine Kostenerstattung aus Mai 2015 vorgenommen.

Wer also in den letzten Jahren in Wohngeld-Angelegenheiten Gerichtskosten zahlen musste, sollte jetzt mit Verweis auf das BVerwG Urteil eine Rückerstattung geltend machen.

VG Freiburg Schreiben --> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/VG-Fr_Erstattung_Gerichtskosten_11.19.19.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 27.10.2019)