Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

Begonnen von selbiger, 20. Februar 2020, 10:12:39

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selbiger

Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung

Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).


https://www.gegen-hartz.de/urteile/bis-zu-sechs-quadratmeter-zimmer-zum-wohnen-ist-ausreichend
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.