Abmeldung von ALG 2 nach Arbeitsaufnahme und keiner weiteren Reaktion vom JC

Begonnen von krefelder, 27. August 2021, 16:15:30

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onehitwonder

Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:14:00
Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.
Warum sollte Dich das JC "abmelden"?

Yavanna

Dann moser  weiter rum. September Geld wird ausgezahlt werden und wenn du keinen Anspruch darauf hast, musst du es zurück zahlen.
Du bist dir doch anscheinend sicher. Leg das Geld zur Seite und warte ab.

crazy

Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:14:00
Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.

Nö...Du hattest ein EK für Juni von 690, abzüglich Freibeträge also noch Bedürftig. Woher soll der SB wissen, dass Du am 31.07 1300 Netto auf dem Konto hattest und damit aus dem Bezug fällst? Vielleicht hattest Du auch Glück, dein AG hat es zu Dir aufs Konto erst zum 1.08 geschafft?
Schick den Wisch hin

Fettnäpfchen

Naja mal reinreichen und
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:03:00Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.
Nein
zum 01.09.21 weil das der Folgemonat ist.
und ob das am 28. noch klappt nachdem das Geld angewiesen ist ist auch noch nicht sicher. Bzw dürfte ein Riesenaufwand werden das durchzusetzen. Egal wier sehr du am 28ten im Recht bist.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

krefelder

Zitat von: Yavanna am 27. August 2021, 20:40:40
Du bist dir doch anscheinend sicher. Leg das Geld zur Seite und warte ab.

Habe ich irgendwo etwas geschrieben, die Leistungen für September behalten zu wollen? Ich möchte sie erst gar nicht ausgezahlt bekommen.

Zitat von: crazy am 27. August 2021, 21:38:46
Nö...Du hattest ein EK für Juni von 690, abzüglich Freibeträge also noch Bedürftig. Woher soll der SB wissen, dass Du am 31.07 1300 Netto auf dem Konto hattest und damit aus dem Bezug fällst?

Die Anrechnung des Juni-Einkommens ist noch nicht erfolgt. Es gab bisher keinen Bescheid dazu, wie ich auch zu Beginn schrieb.

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. August 2021, 18:13:53
zum 01.09.21 weil das der Folgemonat ist.
und ob das am 28. noch klappt nachdem das Geld angewiesen ist ist auch noch nicht sicher. Bzw dürfte ein Riesenaufwand werden das durchzusetzen. Egal wier sehr du am 28ten im Recht bist.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

Wenn ich mich zum 01.09. abmelde, dann sage ich doch, dass ich zum 01.09., also für September, keine Leistungen mehr wünsche.

Zu Punkt 2 der genannten Rechtsquelle, wo und wie umgehe ich mit einem Verzicht der Leistungen irgendwelche Rechtsvorschriften oder wer wird dadurch belastet?

Fettnäpfchen

Langsam denke ich der erste Gedanke über einen Troll war gar nicht falsch.

MfG FN
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