Führerschein

Begonnen von DeRk, 27. Mai 2020, 23:35:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

DeRk

Ich hatte mal Klasse 2 (LKW mit SLT)
Dann 20 Jahre keinen mehr.
Antrag gestellt beim JC mir wenigstens den FS zu finanzieren für PKW.
Abgelehnt.
Geld beim Kumpel geborgt und Klasse B neu gemacht.
Muss ich das dem JC melden?

Sabine13

Es macht doch Sinn, das JC darüber zu informieren, dass du nun einen Führerschein hast.
Damit erhöhen sich doch die Vermittlungschancen.

Ottokar

Zitat von: DeRk am 27. Mai 2020, 23:35:05Muss ich das dem JC melden?
Es gibt dafür keine Meldepflicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DeRk

Zitat von: Sabine13 am 27. Mai 2020, 23:46:00
Es macht doch Sinn, das JC darüber zu informieren, dass du nun einen Führerschein hast.
Damit erhöhen sich doch die Vermittlungschancen.

Fettnäpfchen

?
was soll uns das kopieren des Beitrages jetzt mitteilen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.